Ein glücklicher junger Mann sitzt mit seinem Hündchen auf dem Sofa zu Hause.

Der Hund

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Hundehaltung


Der beste Freund des Menschen: der Hund. Seit Jahrtausenden begleiten die Vierbeiner den Menschen auf seinem Weg und sind auch heute fester Bestandteil unserer Gesellschaft. In der Schweiz leben etwa als 560`000 Hunde, und der Gesamtbestand nimmt stetig zu. Für eine tiergerechte Hundehaltung braucht es allerdings viel Zeit. Die Anschaffung eines Hundes sollte daher immer sehr gut überlegt sein. Was also, muss man bei der Hundehaltung alles beachten?

Ein weisser Hund während er im Schnee tobt und noch in der Luft ist mit einem Bein auf der Erde

Das müssen Sie über die Hundehaltung wissen


Wie viele Hunde darf man in der Schweiz halten?

Eine maximale Anzahl der Hunde pro Haushalt gibt es in der Schweiz vom Bund aus so nicht. Die Kantone regeln allerdings selbstständig, wie viele Hunde auf einmal Gassi geführt werden dürfen.

Wie viel Auslauf muss ein Hund haben?

Hunde brauchen viel Auslauf, bei jedem Wetter. Wenn Sie einen Hund haben, bestimmt dieser Ihren Tagesablauf entscheidend, denn man muss mindestens 4-mal täglich mit einem ausgewachsenen Hund spazieren gehen und sich mit ihm beschäftigen. Davon sollte einer der Spaziergänge ein längerer sein, mindestens eine Stunde, je nach individuellem Bedürfnis des Hundes auch deutlich mehr. Wichtig: Auch kleine Hunde wie Chihuahuas und Pomerian Spitze brauchen genügend Auslauf und müssen sich mehrmals täglich draussen versäubern können. Das Aufstellen eines Katzenklos als alleinige Versäuberungsmöglichkeit ist keine Option und verboten.

Wie lange darf ein Hund alleine gelassen werden?

Hunde sind nicht gerne alleine und deshalb am liebsten mit ihrem Menschen unterwegs.  Für sie ist der Sozialkontakt zentral für ihr Wohlbefinden. Hunde dürfen niemals den ganzen Tag alleine gelassen werden. Es ist auch keine Option, sie stundenlang im Auto warten zu lassen.

Welche Hunde sind in der Schweiz verboten?

Welche Hunderassen in der Schweiz verboten sind, hängt vom jeweiligen Kanton ab. So gibt es beispielsweise Listenhunde, die je nach Kanton als potenziell gefährlich eingestuft sind und aufgrund dessen nicht in jedem Kanton gehalten werden dürfen. Kupierte Hunde dürfen schweizweit nicht gehalten oder importiert werden. Bewilligungspflichtige Ausnahmen gibt es für Hunde als Umzugsgut oder für Ferienaufenthalte. Diese Ausnahmegenehmigungen werden nur sehr restriktiv erteilt. Voraussetzung ist, dass die Halter sich rechtzeitig um eine solche bemühen.

Ein Hund bellt ständig in der Nachbarschaft. Warum ist das so und was kann man tun?

Wenn ein Hund oft und regelmässig über einen längeren Zeitraum bellt, kann dies ein Alarmzeichen sein, dass der Hund leidet. Nicht alle Hunde vertagen das Alleinsein. Es muss daher immer im Einzelfall angeschaut werden, wie lange – und ob überhaupt – es akzeptabel ist, den Hund allein zu lassen.

Leider macht die Tierschutzgesetzgebung in der Schweiz keine genauen Angaben, wie lange ein Hund am Stück allein gelassen werden darf. Es gibt jedoch allgemeine Bestimmungen zur Haltung von Hunden und Richtwerte, an die man sich orientieren kann.

Nach Ansicht des Schweizer Tierschutz STS sollten Hunde pro Tag generell  nicht länger als 3 bis höchstens 4 Stunden alleine gelassen werden. Natürlich nur, wenn er das Alleinsein gut verkraften kann und es mit ihm sorgfältig eingeübt wurde. Sinnvoll ist, in einem ersten Schritt das Gespräch mit der Halterin oder dem Halter zu suchen und versuchen herauszuhören, wie die Hundehaltung aussieht und ob ein Tierschutzproblem vorliegt. Sie können den entsprechenden Nachbarn auch Informationen geben und sie darauf aufmerksam machen, dass Sie  sich um das Wohlbefinden des Hundes sorgen. Vielleicht kann die Besitzer überzeugt werden einen Dogsitter zu engagieren? Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Möglichkeiten der Hundebetreuung. Bei Verdacht auf Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung oder falls sich die Halterin oder der Halter uneinsichtig zeigt, können Sie sich auch an das kantonale Veterinäramt wenden. Bei jeder Meldung ans Veterinäramt ist es sinnvoll, die Situation möglichst genau zu dokumentieren (unbedingt inkl. Fotos, Ort und Datum der Vorfälle und Missstände).

Welche Kurse sind für Neuhundehalterinnen gut?

Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt das Nationale Hundehalterbrevet. Dieses umfasst einen Theorie- und Praxisteil. Die Absolvierung des Theorieteils ist schon VOR dem Hundekauf zu empfehlen. So können Sie gleichzeitig Kontakt mit einer Hunde-Fachperson knüpfen und erhalten eine kompetente Ansprechperson bei allen Fragen rund um den Hundekauf. Mehr Infos zum Nationalen Hundehalterbrevet NHB gibt’s hier:  www.nhb-bpc.dog/


Hund kaufen oder adoptieren: Die Anschaffung


Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Hund adoptieren oder kaufen möchten? Wir klären die wichtigsten Punkte, damit Sie den für sich passenden Vierbeiner finden.

Voraussetzungen für die Hundehaltung

Ein Hund der glücklich über die Wiese springt.

Das sagt das Schweizer Gesetz

Vor jedem Hundekauf sollte man sich im Wohnkanton über die Gesetzeslage genau informieren.: Die Hundehaltung ist hierzulande genau reglementiert. Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Anforderungen und Auflagen. Es gibt auch Rassen und Rassetypen, die in einigen Kantonen verboten sind. Allem voran gilt die gesamtschweizerische Tierschutzgesetzgebung , welche die Mindestbedingungen für die Haltung und einen schonungsvollen Umgang mit Hunden festlegt. Sie enthält unter anderem Vorschriften zu Sozialkontakten und der Bewegung und der Unterbringung des Hundes. Weitere Vorschriften beziehen sich auf den Gebrauch von Erziehungshilfen.

Unter anderem sind folgende dieser Mittel in der Schweiz strikt verboten, weil mit ihnen dem Hund Leid und Schmerzen zugefügt wird:

  • Erziehungshalsbänder, die mit elektrischen Reizen, Duftstoffen oder Druckluft funktionieren
  • Stachelhalsbänder
  • Zughalsbänder ohne Stopp

Hundekurs: Kursobligatorium im Wohnkanton?

Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und müssen vielen Anforderungen gerecht werden. Je nach Kanton existieren unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Vor der Anschaffung eines Hundes muss man sich daher stets bei seinem Wohnkanton rechtzeitig über die aktuellen Regelungen gut informieren. In manchen Kantonen muss bereits vor der Anschaffung ein Kurs (Sachkundeausweis/SKN) absolviert werden. Vorsicht ist auch geboten, weil die Haltung von gewissen Rassen- und Rassetypen in einigen Kantonen verboten ist oder an strenge Auflagen gebunden ist (obligatorischer SKN, Maulkorb- oder Leinenpflicht, etc.)! Auch wenn der Sachkundenachweis im Wohnkanton nicht vorgeschrieben ist, ist es auch Tierschutzsicht immer empfehlenswert, auf freiwilliger Basis einen Kurs zur Hundehaltung zu absolvieren. So schützt man sich vor Fehltritten beim Hundekauf und erlernt einen tiergerechten Umgang. Sobald der Hund eingezogen ist, empfiehlt der Schweizer Tierschutz STS eine Hundeschule zu besuchen, resp. den Praxisteil des SKN zu absolvieren.

Weitere wichtige Voraussetzungen

  • Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit für den Hund haben
  • Täglich mehrmalige Spaziergänge sind ein Muss
  • Informieren Sie sich über Hundeschulen und freiwillige Kurse
  • Holen Sie sich eine schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters ein
  • Klären Sie ab, welche Betreuungsmöglichkeiten Sie haben (Ferien, Arbeitszeit)
  • Setzen Sie sich mit der Herkunft und den Aufzuchtbedingungen auseinander Informieren Sie sich über den skrupellosen Welpen- und Hundehandel , um beim Hundekauf keine Tierquälerei und keine Betrüger zu unterstützen
  • Klären Sie ab, welches Hundegesetz in Ihrem Kanton herrscht (www.tierimrecht.org). Bei Unklarheiten können Sie sich auch an Ihr kantonales Veterinäramt wenden.

Welcher Hund passt zu mir?


Mischling oder Rassenhund?

Der Vorteil eines Rassehundes liegt darin, dass bekannt ist, welche Grundzüge des Wesens in etwa zu erwarten sind. Man sollte einen Hund allerdings niemals anhand seines Äusseren aussuchen, denn dann sind Probleme vorprogrammiert. Rassehunde wurden für viele verschiedene Zwecke gezüchtet wie als Helfer für die Jagd, fürs Bewachen von Familie und Hof oder fürs Hüten von Viehherden. Besonders vielen Menschen gefallen momentan zum Beispiel die hübschen Australian Shepherds  mit ihrem oft bunten Fell.  Doch Vorsicht: Diese Hunde wurden fürs Hüten von grossen Vieherden gezüchtet, mit dem reinen Familienleben sind sie unterfordert und es kommt unweigerlich zu Verhaltensproblemen. Viele Australian Shepherds landen daher wegen Überforderung ihrer Besitzer in den Tierheimen! Das gleiche gilt für verschiedene Jagdhunderassen: Durch ihren stark ausgeprägten Jagdtrieb kann es sein, dass man sie beim Spaziergang ein Leben lang, trotz intensiven Trainings, niemals von der Leine lassen kann. So sollte man sich lieber eine Rasse aussuchen, die vom Wesen zu seinem eigenen Lebensstil und Hundewissen passt und niemals wegen einem schönen Aussehen oder weil man von einer gewissen Rasse fasziniert ist.

Bei Rassehunden ist oft die Qualzucht ein Thema, verharmlosend wird von Rasseliebhabern häufig von «rassetypischen Erbkrankheiten» gesprochen. Gut ist, sich kritisch über typische «Erbkrankheiten» bei der gewünschten Rasse zu informieren und vom Hundekauf bei unseriösen Zuchten abzusehen. Generell ist von Hunderassen abzuraten, bei denen Merkmale extrem herausgezüchtet wurden, wie beispielsweise der Zwergwuchs, eine eingedrückte, kurze Nase, ein grosser Kopf oder kurze, krumme Beine. Erbkrankheiten können grundsätzlich auch bei Mischlingen auftreten. Dies ist jedoch eher selten der Fall. In den Tierheimen warten viele Mischlinge auf ein passendes Zuhause. Wie bei allen Hunden ist auch bei Mischlingen darauf zu achten, ob der Charakter und die individuellen Bedürfnisse des Hundes zu dem neuen Halter passen. Ein gutes Tierheim weiss über die individuellen Eigenschaften und Bedürfnisse seiner Hunde gut Bescheid und kümmert sich fachkundig um die Vermittlung an passende Menschen. 

Welpen oder Erwachsene Hunde?

Für Menschen, die noch nie einen Hund hatten, ist es oft sinnvoll, einen eher älteren, lieben und bereits gut erzogenen Hund zu adoptieren. Die Betreuung eines jungen Hundes macht zwar viel Freude, ist aber sehr arbeits- und zeitintensiv und es braucht viel Fachwissen damit keine schlimmen Fehler in der Erziehung passieren. Es müssen z.B. spezielle Welpen- und Junghundekurse besucht werden, damit der junge Hund richtig sozialisiert wird und der Besitzer den richtigen Umgang mit dem Tier lernt. Zwingend notwendig für junge Hunde sind Erziehungskurse. Hier lernen Hundebesitzer und ihre Vierbeiner das Hunde-ABC. Erziehungskurse sind aber auch für Hundehalter mit älteren Hunden empfehlenswert. So lassen sich verlernte oder nie gelernte wichtige Verhaltensregeln einüben, auffrischen oder verbessern.

Rüde oder Hündin?

Rüden zeigen gegenüber Menschen und anderen Hunden oftmals ein eher dominantes Verhalten im Vergleich zu Hündinnen. Es ist jedoch bei allen Hunden, nicht nur bei Rüden, darauf zu achten, dass sie gewissenhaft und konsequent erzogen werden. Hündinnen werden normalerweise zweimal jährlich läufig. Um Nachwuchs zu vermeiden, darf sie während der etwa 3-wöchigen Läufigkeit nie unbeaufsichtigt bleiben. Nach einem Deckakt ist der Nachwuchs vorprogrammiert. Über eine Unterdrückung der Läufigkeit bzw. Kastrationen geben Tierärztin oder Tierarzt gerne Auskunft.

Wo kann ich einen Hund kaufen oder adoptieren?


Wer sich auf die Suche nach einem Hund macht, findet unzählige Angebote: Im Internet, auf Kleinanzeigenplattformen aber auch in Gruppen auf Facebook und Instagram werden Hunde angeboten. Leider gibt es fast genauso viele Betrüger und Hundeverkäufer wie es Inserate gibt! Der Welpenhandel ist ein lukratives und skrupelloses Geschäft. Wer also herzige Welpen aus dem Internet bestellt, fördert Tierleid. Zukünftige Hundehalter müssen sich daher ganz genau informieren, um nicht auf solche Betrüger hereinzufallen.

Hund aus dem Tierheim

Viele Hunde, junge und erwachsene, warten in Tierheimen der Tierschutzorganisationen auf ein neues Zuhause. Das geschulte und erfahrene Tierheimpersonal berät zukünftige Hundehalter kompetent. Die meisten Tierheime geben die Hunde nur geimpft und meist auch bereits kastriert gegen einen Unkostenbeitrag und mit Vertrag an die Hundehalter ab. Vor der Übergabe haben Hund und zukünftige Halterinnen und Halter ausreichend Zeit sich gegenseitig «zu beschnuppern». Während der Eingewöhnungsphase am neuen Lebensplatz werden Hundehaltende vom Tierheimpersonal fachlich kompetent begleitet.

Rassehunde vom Züchter

Wenn es trotzdem ein Rassehund vom Züchter sein soll, wird empfohlen immer mehrere Züchter zu besuchen und die Bedingungen zu vergleichen, unter denen die Hunde aufwachsen. Es gibt in der Schweiz zwei Label für kontrollierte Hundezuchten, das goldene Gütesiegel der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und das Certodog-Züchterlabel . Beide Organisationen kontrollieren und zeichnen Zuchtstätten aus, in denen die Aufzucht der Welpen fachgerecht, seriös und gemäss diverser Anforderungen betrieben wird. Die Zuchtstätten werden zudem regelmässig kontrolliert. Vorsicht: Generell sollten Welpen erst mit 10 bis 12 Wochen von Mutter und Geschwistern getrennt werden. Die Abgabe von Welpen unter 56 Tagen ist gemäss Tierschutzgesetz in der Schweiz verboten. Es ist daher höchste Vorsicht bei sehr jung abzugebenden Welpen geboten. Hier handelt es sich immer um unseriöse Züchter und skrupellose Welpenhändler

Babyhund mit Ball


Wie viel kostet ein Hund?


Vom Bettchen, Gstältli und einem qualitativ hochwertigen Futter, bis hin zum regelmässigen Kosten für die Hundeschule und Kurse: die Hundehaltung kostet. Doch mit wie viel Geld müssen Hundehalter:innen rechnen? Während die laufenden Kosten relativ gut abgeschätzt werden können, liegt die grosse Unbekannte bei den Tierarztkosten: Hier kann die Hundehaltung schnell einmal sehr teuer werden, wenn z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine aufwändige Behandlung ansteht.

Ein Hund der glücklich über die Wiese springt.

Kosten Hund

Generell erheben in der Schweiz die Gemeinden die Hundesteuer. Jeder Hundehalter und jede Hundehalterin muss seinen Hund der Gemeinde melden und Steuern für das Tier bezahlen. Die Hundesteuer schwankt zwischen etwa 40 bis 150 Franken pro Jahr. Damit finanzieren die Gemeinden unter anderem Abfallbehälter und Plastiksäckchen («Robidog»-System), mit denen die Hundehalter:innen den Kot ihrer Tiere aufnehmen müssen.

Hundehaltung Kostenschätzung des STS

Anschaffung Hund

CHF 600 – 3000

Je nach Herkunft und Rasse

Anfangskosten Hund

CHF 700 – 2000

Futter- und Wassernapf, Leine, Halsband, Bettchen, Transportbox, Tierarztkosten für Kastration, Impfungen, Entwurmungen, Chippen, Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS und Kurse (z.B. Welpenspielgruppe, Erziehungs- und Sachkundekurse)

Jährliche Kosten Hund

CHF 1500 – 3000

Je nach Grösse des Hundes: Futter, Zubehör, Hundesteuer, Haftpflicht, regelmässige Tierarztkosten für Impfungen und Parasitenbehandlungen, Aufenthalt in Hundepensionen während Ferien

Sonstiges

Ausserordentliche Tierarztkosten

können den Kaufpreis des Tieres weit übersteigen.

Hundehaltung: Was braucht ein Hund?


Sozialkontakte

Der Hund ist, wie seine Vorfahren auch, ein soziales Rudeltier und muss zwingend in einer Gemeinschaft leben. Wenn er in menschlicher Obhut aufgewachsen ist und schon von klein auf positive Erfahrungen mit Menschen und Artgenossen machen konnte, ist er in der Regel sehr gut sozialisiert und an seine Umgebung angepasst. Für voll Berufstätige sind Hunde nicht geeignet, wenn sie ihr Frauchen oder Herrchen nicht auf die Arbeit begleiten dürfen. Sie dürfen per Gesetz nicht den ganzen Tag alleine gelassen werden und leiden, wenn sie lange und häufig alleine sind.

Bewegung und Beschäftigung

Falls die täglichen Spaziergänge ausschliesslich auf den Strassen einer Stadt ohne Anbindung an Grünflächen stattfinden müssen, ist von einer Hundehaltung abzuraten. Der gemeinsame Spaziergang hat nämlich für Hund und Halter weitreichende Bedeutung: Der Hund soll sein Bedürfnis nach Bewegung befriedigen, sich austoben, mit den Sinnen die Umgebung erkunden und spielen können. Idealerweise auch zusammen mit anderen Hunden. Während Spaziergängen kann man mit dem Hund ausserdem spielerische Erziehungs- und Konzentrationsübungen (Abrufen, Sitz, Platz, Warten, Fusslaufen, Seitenwechsel, Springen etc.) durchführen und den Hund mit interessanten und abwechslungsreichen Spielen beschäftigen. Dies fördert seine geistigen Fähigkeiten und natürlichen Sinne. Zum Beispiel mit der Verfolgung von Duftspuren (Fährten legen) oder der gezielten Suche nach verstecktem Futter. Solche Spaziergänge festigen die Beziehung zwischen Hund und Halter und ordnen bei richtiger Anleitung und Ausführung überdies die Rollenverteilung bzw. stärken die Rangordnung.

Hundeerziehung

Jeder Hund braucht ein gewisses Mass an Erziehung, insbesondere im immer enger werdenden Lebensraum. Er soll unter anderem lernen, jederzeit bei Abruf heranzukommen, nicht an Personen hochzuspringen, nicht zu jagen, nicht an der Leine zu ziehen und nicht zu knurren, wenn er vom Sofa heruntergebeten wird. In Hundeschulen und Erziehungskursen lernen Hundehaltende, wie sie sich dem Hunde gegenüber klar verständlich machen, und sich freundlich, aber konsequent durchsetzen können. Der Ursprung unerwünschter Verhaltensweisen liegt meist beim Besitzer und nicht beim Hund. Hundebesitzer müssen sich daher schon vor dem Kauf des Hundes intensiv mit den Grundlagen des arteigenen Verhaltens von Hunden und der modernen und hundegerechten Erziehung ihres neuen Schützlings auseinandersetzen.

Futter und Fütterung

Hunde benötigen ein- bis zweimal täglich eine ausreichend ausgewogene Nahrung. Nahrungsmittelauswahl und -menge müssen ihren Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Welpen brauchen mehrmals (3 bis 4-mal) täglich eine Fütterung. Der Zugang zu frischem Wasser muss stets gewährleistet sein. Hunde können mit Fertigfutter oder selbst zubereitetem Futter gefüttert werden. Zu bedenken ist dabei, dass der Hund von Natur aus ein Fleischfresser ist und ohne spezielle Zusatznahrung nicht vegetarisch oder vegan ernährt werden kann. Er benötigt jedoch keine ausschliessliche Fleischnahrung.

Tierarzt & Gesundheit

Genau wie der Mensch sollten Hunde regelmässig auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden. Eine routinemässige Kontrolle in der Tierarztpraxis beinhaltet unter anderem ein Blick in den Gehörgang und in den Rachenraum; die Zähne werden auf Zahnstein oder Belag untersucht. Des Weiteren werden die Augen, das Fell und die Krallen überprüft. Auch das Gewicht wird zu Beginn kontrolliert. In der Tierarztpraxis werden Sie auch über alle nötigen Impfungen aufgeklärt sowie über Massnahmen zur Vorbeugung und Behandlung gegen Parasiten (Flöhe, Darmparasiten, Zecken). Sollten Sie ein ungewöhnliches Verhalten bei Ihrem Hund erkennen, ist ein Gang zur Tierarztpraxis immer eine richtige Massnahme.

Fell- und Körperpflege

Abhängig von Felllänge und -qualität brauchen Hunde intensive Pflege, damit das Fell nicht verfilzt. Regelmässiges Bürsten ist bei vielen Hunden für die Körper- und Fellpflege nötig, der Hund sollte schon im jungen Alter behutsam daran gewöhnt werden. Hunde sollen jedoch nicht regelmässig gebadet oder shampooniert werden, damit ihr natürlicher Haut- und Fellschutz nicht aus dem Gleichgewicht gerät.

Zahnhygiene

Zur Zahnhygiene und zur Beschäftigung sind sogenannte Kauobjekte oder auch Kauknochen gut und willkommen. Bei echten Knochen allerdings ist Vorsicht geboten. Hier besteht wegen der Knochensplitter die Gefahr einer Darmverletzung oder eines Darmverschlusses.

Hunde & Kinder

Hunde können für Kinder grossartige Partner und Freunde sein. Kinder können jedoch nicht selbständig für einen Hund sorgen. Die Verantwortung für eine hundegerechte Haltung und Erziehung sowie die Anleitung und Überwachung des Kindes im Umgang mit dem Hund liegt immer bei den Eltern. Babys und Kleinkinder dürfen nie mit dem Hund alleingelassen werden. Für etwas ältere Kinder gibt es auch tolle Hundekurse und auch Ferienlager, in denen sie gemeinsam mit dem Hund lernen und eine gute Zeit unter fachkundiger Anleitung verbringen können.

Der Hund: Tierschutz und Probleme

Besonders bei Ersthaltern- und Halterinnen treten häufig Fragen auf, die nicht immer ganz klar beantwortet werden können. Wir haben Ihnen hier einige wichtige Punkte zusammengestellt, die die Hundehaltung und Hundeanschaffung erleichtern.


Tierschutzwidrige Hundehaltung

Zu wenig Auslauf oder das ständige Alleinsein zählen zu einer tierschutzwidrigen Hundehaltung. Hundehalterinnen und Halter müssen sich über die Anforderungen, die ein Hund mit sich bringt, genauestens informieren.

Zwei Hunde hinter einem Zaun
Ein liegender schwarz-weisser Hund der durch eine Metallkette angebunden ist und seinen Kopf ein Holzstück abgelegt hat

Ketten- und Zwingerhaltung

Bis heute wird die Haltung von Hunden an der Kette oder im Zwinger an einigen Orten in der Schweiz praktiziert. In den geltenden Tierschutzbestimmungen sind diverse Fixpunkte für den artgerechten Umgang mit Hunden definiert. Die Recherche und Erfahrungen aus Tierschutzkontrollen haben gezeigt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Anforderungen für einen Grossteil der betroffenen Hunde an der Kette oder im Zwinger nicht oder mangelhaft umgesetzt werden. Mehr dazu finden Sie hier:

Tierschutz & Hund


Ein Hund im Meer mit einem gelben Objekt im Mund

Reisen mit Tieren

Wenn Sie mit Ihrem Hund verreisen möchten, ist es von grosser Bedeutung, die aktuellen Reisebestimmungen und Vorschriften für das Mitführen von Tieren in die Schweiz und ins Ausland zu kennen. Hier erfahren Sie mehr.

Hunde & Tierarzt

Wenn Ihr geliebtes Haustier medizinische Versorgung benötigt, sei es aufgrund von Krankheit, Verletzungen, Unfällen oder Notsituationen, ist es wichtig zu wissen, wie Sie vorgehen sollten und wo sich ein Tierarzt oder die nächstgelegene Tierklinik befindet.

Kostenlose Beratung

Sie benötigen eine kostenlose Beratung zum Thema «Hund»? Oder möchten sich genauer zum Hundekauf und zur tiergerechten Hundehaltung informieren? Haben Sie einen Verdacht auf Welpenhandel? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Jetzt mithelfen und spenden

Helfen Sie uns, den Hunden zu helfen. Mit Ihrer Spende arbeiten wir zielbewusst auf spürbare Verbesserungen für die Hunde hin. Die Fach- und Beratungsstellen des Schweizer Tierschutz STS und seine Sektionen setzen sich engagiert und kompetent für das Wohl der Hunde ein.

Das versprechen wir Ihnen. Der Schweizer Tierschutz STS ist als gemeinnützige Institution anerkannt. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebungen abzugsberechtigt.