Zoofachhandel

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Zoofachhandel


In der Schweiz leben über 8 Millionen Heimtiere. Für die artgerechte Haltung dieser Tiere spielen alle Zoofachgeschäfte, Anbieter von Tieren, Tierprodukten und Gehegen (u.a. Zoofachhandlungen, Online-Shops, Grosshändler, Lieferanten, Produzenten) eine Schlüsselrolle; sei dies durch Information und Beratung bei der Anschaffung, oder auch durch ihr Angebot an Gehegen und Zubehör. Je besser die Anbieter informieren und je tierfreundlicher ihr Angebot ist, desto grösser ist die Chance, dass die Kunden ihre Heimtiere korrekt halten. Die Anbieter von Tierprodukten müssen also eine Vorbildfunktion einnehmen.

Die Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt für die Haltung verschiedener Tierarten Mindestvorschriften vor. Diese gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Haltungen. Als wichtigen Schritt weitete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bei der Revision der Tierschutzverordnung zum 1. März 2018 die in Art. 111 TSchV aufgeführte Informationspflicht auf gewerbsmässige Verkäufer von Gehegen aus. Zoofachgeschäfte, aber auch alle anderen Anbieter müssen nicht nur beim Verkauf von Tieren, sondern auch beim Verkauf von Heimtiergehegen schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung der jeweiligen Tierart abgeben. Zudem sollen in Geschäften sowie im Internet angebotene Gehege korrekt hinsichtlich ihres Verwendungszwecks deklariert sein. Angaben über die Innenmasse, für welche Tierarten die angebotenen Gehege zulässig sind und wie viele Tiere dieser Tierart darin gehalten werden können, sind verpflichtend. Im Jahr 2022 veröffentlichte das BLV zusätzlich die Fachinformation zur Gehegedeklaration. 

Tätigkeiten Schweizer Tierschutz STS

Zur Überprüfung dieser erweiterten Informationspflicht gemäss Art. 111 Abs. 2 TSchV sowie zwecks Begutachtung des weiteren Sortiments und der Tierhaltung besucht der Schweizer Tierschutz STS seit vielen Jahren Schweizer Zoofachhandlungen und Zoofachgeschäfte. Zudem durchforstet er die Onlineanbieter und prüft auch das Angebot von Grosshändlern, Lieferanten und Produzenten. Um den Anbietern und Zoofachgeschäften Hand zu bieten, führt der STS Schulungen durch, die ihnen das Rüstzeug geben, ihr Angebot tierfreundlich(er) zu gestalten. Auch die Durchsicht des Gesamtsortiments wird angeboten und Vorschläge werden für grössere, tierfreundlichere Gehege gemacht.

Achtung

Die gesetzlichen Mindestmasse sind keine Empfehlungen für eine tiergerechte Haltung. Eine Haltung, die sich nach den Bedürfnissen der Tiere orientiert, geht mit wesentlich grösseren Flächen und einer abwechslungsreichen, gut strukturierten und auf die Art abgestimmten Einrichtung einher. Hält sich ein Anbieter an die Gesetze, bedeutet dies nicht automatisch, dass er ein tierfreundliches Angebot hat.