Forderungen des
Schweizer Tierschutz STS
zu Tierversuchen.
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Der Schweizer Tierschutz STS lehnt Tierversuche, die zu schweren oder anhaltenden Schmerzen und Leiden führen, grundsätzlich ab. Solche Versuche müssen, soweit sie vom Gesetzgeber oder durch internationale Vorschriften vorgeschrieben sind, durch Alternativen ersetzt werden. Bei Versuchen, wo das nicht möglich ist, müssen durch Änderung der zu prüfenden Aussage andere Erfolgskriterien gewählt werden, oder es muss auf den erhofften Erkenntnisgewinn verzichtet werden.
Zuchtziele und Zuchtmethoden müssen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Elterntiere und ihrer Nachkommen gewährleisten.
Tierversuche, welche als so genannt gering oder mittelbelastend eingestuft werden, sind dies nur bei optimaler Durchführung. Als grundsätzlich belastend verlangen auch diese Tierversuche einen erfahrenen und sorgfältigen Umgang und präzise Über- wachung, damit die als gering oder mittel eingestufte Belastung nicht trotzdem zu einer schweren Belastung wird.
Das von Forschung und Behörden gleichermassen geschützte Amtsgeheimnis schliesst die Öffentlichkeit von jeder Diskussion über Methode und Ziel eines Tier- versuchs aus. Sogar bei konkreten Hinweisen über qualvolle Tierversuchspraktiken oder ungenügender Versuchstierhaltung haben Tierschutzvertreter keine Kontroll- möglichkeiten. Forschungsgeheimnis und Datenschutz würden aber durchaus eine gewisse Transparenz zulassen. Das zeigt das Beispiel Schweden, wo die interessierte Öffentlichkeit auf Anfrage Auskunft über jeden Tierversuch erhalten kann.
Mehr Information:
> Geheimniskrämerei bei Tierversuchen
[ STS-Medienmitteilung vom 27. März 2009 ]
> Ethische Grundsätze und Richtlinien für Wissenschaftler