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Der Rechtsdienst des Schweizer Tierschutz STS verfügt über eigene, qualifizierte
Juristen, die Ihnen kompetent Auskunft zu Tierschutzfragen geben und Sie auch in sämt-
lichen Nachlassangelegenheiten beraten.
Sind Sie unsicher, ob ein Verhalten tierschutzwidrig ist, wissen Sie nicht, wo und wie Sie
eine Anzeige wegen Tier- schutzwidrigkeiten einreichen können oder benötigen Sie
Unterstützung bei der Vorsorge für Ihre eigenen Tiere oder der Tiere im allgemeinen
(Nachlassberatung), wenden Sie sich an uns. |
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Vorsorge für Tiere.
Ein Testamentsratgeber
für Tierfreunde |
>> weiter |
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Meldungen von Tierschutzwidrigkeiten sollten Sie wenn immer möglich direkt bei einer
un- serer Sektionen einreichen [ >> Die Sektionen des Schweizer Tierschutz
STS ]. Sie sind vor Ort, stehen in engem Kontakt mit den örtlich zuständigen
Vollzugsbehörden und können somit rasch einschreiten, sofern dies erforderlich wird.
Unsere Beratung im Tierschutzbereich ist für Sie kostenlos.
In anderen Rechtsbereichen bieten wir aus Rücksicht auf unsere Spendengelder keine
Beratungen an, auch wenn Tiere mit im Spiel sind (z.B. Scheidungsrecht, Mietrecht,
Nachbarschaftsrecht).
Unsere Nachlassberatung steht all jenen unentgeltlich zur
Verfügung, die ein spezielles Problem bei der Vorsorge für ihre eigenen Tiere haben oder
die über ihren Tod hinaus den Tierschutz unterstützen möchten. Wir können Sie dabei in
allen Nachlassfragen kompetent beraten. |
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Unter >> Publikationen [ Weitere
Themen ] können Sie Broschüren und Merkblätter zum Thema Rechtsberatung bestellen bzw.
Merkblätter downloaden. |
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Links zu Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung und zu
Weisungen, Richtlinien und Vollzugshilfen finden Sie auf unserer >>
Linkpage |
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