Nicht nur der menschliche Anstand verlangt einen scho- nenden Umgang mit unseren
Nutztieren - ohne Tierschutz gibt es keine sicheren und gesunden Lebensmittel.
Im Landwirtschaftsgesetz von 1998 gelang es dem STS, die Förderung der Freilandhaltung zu
verankern. Trotzdem muss die Hälfte aller Nutztiere ihr Leben in Ställen und engen
Buchten verbringen. Und genauso ist das Kas- trieren von Ferkeln ohne Narkose, das
dauernde Anbinden von Kühen und Pferden sowie das betäubungslose Schlachten von
Geflügel noch immer zulässig.
Wir setzen uns deshalb mit aller Konsequenz für die Rechte der Nutztiere ein. Mit
gezielten Recherchen und schonungsloser Aufdeckung. So machte der STS mit einem
Fleischboykott und einer Kalbfleischwoche die tierschutzwidrigen Bedingungen in der
Tiermast zum Thema und prangerte Qualtransporte und Billigfleisch- importe an.
Ebenso informiert der STS die Landwirte laufend über die Bedürfnisse der von ihnen
gehaltenen Tiere, führt Kurse für Pferdehalter durch und hat die Interessengemein-
schaft für tierschutzkonforme Tiertransporte und Schlacht- höfe (IGTTS) lanciert, die
gesamtschweizerisch Trans- porteure und Schlachthofper- sonal ausbildet. |
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Freie Fahrt durch die Schweiz?
EU-Tiertransporte auf Schweizer Strassen?
Wir sagen Nein! - und Sie?
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Agrarpolitik 2011
Keine Verbesserungen bezüglich artgerechter Tierhaltung in Sicht.
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