Der STS für die Freilandhaltung von Nutztieren.
Nicht nur der menschliche Anstand verlangt einen schonenden Umgang mit unseren Nutztieren - ohne Tierschutz gibt es keine sicheren und gesunden Lebensmittel.

Im Landwirtschaftsgesetz von 1998 gelang es dem STS, die Förderung der Freilandhaltung zu verankern. Trotzdem muss die Hälfte aller Nutztiere ihr Leben in Ställen und engen Buchten verbringen. Und genauso ist das Kastrieren von Ferkeln ohne Narkose, das dauernde Anbinden von Kühen und Pferden sowie das betäubungslose Schlachten von Geflügel noch immer zulässig.

Wir setzen uns deshalb mit aller Konsequenz für die Rechte der Nutztiere ein. Mit gezielten Recherchen und schonungsloser Aufdeckung. So machte der STS mit einem Fleischboykott und einer Kalbfleischwoche die tierschutzwidrigen Bedingungen in der Tiermast zum Thema und prangerte Qualtransporte und Billigfleisch- importe an.

Ebenso informiert der STS die Landwirte laufend über die Bedürfnisse der von ihnen gehaltenen Tiere und führt Kurse für Pferdehalter durch.

Nutztierschutz hat aber auch viel mit unserem eigenen Einkaufsverhalten zu tun. Aus diesem Grund kämpft der STS für eine transparente Deklaration nach Herkunft und Art der Tierhaltung, klärt Konsumenten auf und überwacht Labels mit tierfreundlichen Produkten.
Mehr Information:
> Zum Enthornen von Kühen.
Hörner gehören natürlicherweise zu Kühen. >  [ weiter ]
> STS lehnt Exportsubventionen für Zuchtvieh ab
[ Stellungnahme vom 3. Febr. 2011 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Parlamentarischen Initiative Nr. 09.510 «Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz» ]
> Ferkelkastration: Kein Schwein gehabt.
> Freie Fahrt durch die Schweiz - EU-Tiertransporte auf Schweizer Strassen?