Zucht und Haltung der Freibergerpferde im Jura
Eine Recherche des Schweizer Tierschutz STS zeigt Missstände
in der Freiberger-Haltung und Freiberger-Zucht auf. Anbindehaltung, überbelegte Boxen und
Laufställe und ungenügende Lichtverhältnisse wurden auf verschiedenen Betrieben
angetroffen. Der STS fordert konsequentere Tierschutzkontrollen und eine
Neuausrichtung der Subventionspraxis der Schweizer Pferdezucht - damit nicht
weiterhin mit Bundesgeldern eine Überschuss-Fohlenproduktion angekurbelt wird.
Gerne wirbt Jura Tourisme mit Bildern von Stuten mit ihren Fohlen, die über die
weitläufigen Weiden der Freiberge galoppieren. Die Idylle trügt. Fast die Hälfte
der Fohlen erleben nach Schätzungen des Schweizer Tierschutz STS, beruhend auf
Aussagen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), keinen nächsten Frühling auf
der Weide. Da er anderweitig nicht verkauft werden kann, wird der herzige
Pferdenachwuchs ins Schlachthaus gekarrt. Und der Bund überweist unter dem Titel
"Beiträge zur Erhaltung der Freibergerrasse" (Art. 24, Tierzuchtverordnung, TZV)
für jede Stute mit Fohlen 500 Franken an die Züchter, unabhängig davon ob ein
Fohlen aufgezogen oder nur wenige Monate alt geschlachtet wird. Begründet werden
die Beiträge damit, dass Freibergerpferde als einzige Schweizer Pferderasse
erhaltenswert seien.
Der Schweizer Tierschutz STS hat im Winter/Frühjahr 2012/13 verschiedene
Freiberger-Zuchtbetriebe im Kanton Jura aufgesucht und dabei diverse
Tierschutzmängel festgestellt. Nebst Überbelegung von Boxen und Laufställen
sowie ungenügenden Lichtverhältnissen wurden in mehreren Betrieben angebunden
gehaltene Pferde gefunden. Es ist offensichtlich: Im Jura verbringen noch immer
viele Pferde die Wintermonate in engen, dunklen und oft miefigen Ställen.
- Keine Subventionen für Schlachtfohlen
[ Medienmitteilung Schweizer Tierschutz STS vom 20. Juni 2013 ]