(24|01|08) Gewalt an wehrlosen Tieren ist nach
Erkenntnis des Schweizer Tierschutz STS im Vormarsch. Immer wieder fielen in den letzten
Monaten wehrlose Tiere per- versen Tierhassern zum Opfer. Erinnerungen an die schreckliche
Serie von Tiermiss- handlungen in der Nordwestschweiz im Jahre 2005 werden wach. Der STS
zeigt sich äusserst besorgt über die aktuelle Entwicklung und fordert konkrete
Gegenmass- nahmen wie kantonale Tierschutzanwälte.
In letzter Zeit schlagen perverse Tierhasser offenbar wieder vermehrt mit sadistischer
Grausamkeit zu. Im selben Dorf verschwinden plötzlich mehrere Katzen, wobei schon zuvor
eine mit eingeschlagenem Schädel schwer verletzt aufgefunden worden ist. Etliche Hunde in
verschiedenen Kantonen sterben qualvoll an inneren Blutungen, nachdem sie ausgelegte,
absichtlich vergiftete Köder gefressen haben. Zuerst wird ein Pony geschän- det und kurz
danach in derselben Gegend ein Pferd mit einem spitzen Gegenstand verletzt. Pferdehalter
sind sensibilisiert: Sie erinnern sich an die schreckliche Serie von misshan- delten
Pferden in der Nordwestschweiz im Jahre 2005. Dies sind nur einige Beispiele aus den
vergangenen paar Wochen. Fast täglich werden neue Fälle von Tierquälereien be- kannt.
Der Schweizer Tierschutz STS ist beunruhigt und empört über diese Situation. Schon lange
fordern Tierschützer, konsequenter gegen solche Tierquälereien vorzugehen. Doch wie das
jüngstes Beispiel zeigt, werden Verstösse gegen das Tierschutzgesetz immer noch bloss
als Kavaliersdelikte behandelt: Ein Mann, der seinen Hund vorsätzlich ohne Futter
während 38 Tagen allein im Badezimmer seiner Wohnung eingesperrt zurückliess, erhielt
für seine skrupellose Tat vom Gericht bloss eine bedingte Gefängnisstrafe und wurde
nicht einmal mit einem Tierhalteverbot belegt, d.h. der Täter darf sich erneut Tiere
anschaffen. Dabei entging der völlig abgemagerte Hund nur äussert knapp dem Tod.
Abhilfe gegen solche Zustände will der STS durch seine Volksinitiative erreichen, welche
die Einsetzung von kantonalen Tierschutzanwälten zum Ziel hat. Diese verfügten über die
Kompetenzen, um Beweisanträge zu stellen und Abklärungen zu veranlassen oder ein
Verfahren neu aufzurollen. Ausserdem könnten sie bei Gericht die misshandelten Tiere als
Partei vertreten. Somit würde nach Ansicht des STS die Stellung der Tiere gestärkt,
welche gemäss Bundesverfassung nicht mehr als blosse Sache gelten.
Für Rückfragen:
STS-Geschäftsstelle, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com
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