(22|01|08) Der Entscheid der ständerätlichen WBK, das
Transitverbot von Schlacht- tiertransporten nicht in das Tierschutzgesetz aufzunehmen,
setzt ein falsches Signal gegenüber der EU. Der Schweizer Tierschutz STS ist überzeugt,
dass nur ein explizites Verbot auf lange Sicht EU-Transporteure daran hindern wird, mit
ihrer Lebendfracht die Schweiz zu durchqueren. Das Verbot in der Verordnung könnte vom
Bundesrat während den Verhandlungen mit der EU jederzeit in Eigenregie abgeändert oder
ganz gestrichen werden.
Schätzungsweise 30 Millionen Pferde, Rinder, Schweine und Schafe werden jährlich über
extreme Distanzen von bis zu 2500 Kilometern und maximal 90 Stunden durch ganz
Europa gekarrt. Die Tiere sind in riesigen, bis zu vierstöckigen Camions eng zusammen-
gepfercht. Dabei existiert nicht einmal eine Transportzeitbeschränkung, sondern lediglich
die Vorschrift, nach 24 Stunden Fahrt eine Versorgungspause einzulegen.
Vor derartigen Zuständen ist die Schweiz bisher zum Glück verschont geblieben, da solche
Schlachttiertransporte durch die Schweiz bis heute verboten sind. Bei einer Öffnung der
Grenzen müsste die Schweiz mit denselben Problemen kämpfen mit denen die EU selbst nicht
fertig wird. Transportverstösse bei Langstreckentransporten gehören zur Normalität in
der EU. Die häufigsten Verstösse sind Langzeitüberschreitungen, zu hohe Ladedichten,
nicht eingehaltene Tränke- und Fütterungsintervalle, fehlende Trennwände,
unvollständige und gefälschte Begleitpapiere sowie ungeeignete Fahrzeuge. Hinzu kommt
die Gefahr der Einschleppung von Seuchen.
Die geltende Verordnung erlaubt die Durchfuhr von Rindvieh, Wasserbüffeln, Schafen,
Ziegen und Schweinen nur im Bahn- oder Luftverkehr (Art 57), (der Transport von Eseln,
Pferden und Geflügel ist nicht geregelt). Der Bundesrat kann diese Bestimmung in
Eigenkompetenz aus der Verordnung kippen. Bis anhin hat er der Öffentlichkeit zwar
mehrfach versichert, dieses Verbot nicht preiszugeben. Der STS fordert eine Lösung für
alle Schlachttiere per Gesetz, damit der Bundesrat auch rechtlich nicht mehr die Möglich-
keit hat, diese Bestimmung bei den Verhandlungen mit der EU zu opfern. Die WBK des
Nationalrates hatte im letzten Jahr einstimmig die parlamentarische Initiative Marty
Kälin gutgeheissen, die ein Verbot des Transports von lebenden Schlachttieren durch die
Schweiz sowie verstärkte Grenzkontrollen bei Tiertransporten forderte. Die WBK-S hat nun
überraschend mit 6:4 die parlamentarische Initiative zurückgewiesen.
Der STS wird sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Schlachttiertransit-
transporte zur Wehr setzen. Dabei sieht der STS die Bevölkerung hinter sich. Nach einer
bei IHA-GfK AG in Auftrag gegebenen repräsentativen Meinungsumfrage des STS sind
Dreiviertel der befragten Personen gegen die Aufhebung des Transitverbots. 80 Prozent
bezeichneten die internationalen Schlachtviehtransporte als tierquälerisch und viel zu
lang. Mehrere Kantone haben Standesinitiativen für ein Transitverbot (Zürich, Bern)
eingereicht oder in Vorbereitung (Basel-Landschaft, Uri etc).
Für Rückfragen:
STS-Geschäftsstelle, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com
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