(16|05|08) Jahrelang hat die Groupe E in ihrem
Kraftwerk Schiffenen in der Saane mehr Strom produziert als erlaubt. Mit verheerenden
Folgen: Tausende von Fischen mussten dafür qualvoll sterben. Doch der zuständige
freiburgische Untersuchungs- richter hat das Verfahren wegen Tierquälerei eingestellt.
Der Schweizer Tierschutz STS erachtet dies als krasse Missachtung des Tierschutzgesetzes.
Innerhalb weniger Minuten kann der Pegel des Flusses Saane unterhalb des Kraftwerks
Schiffenen enorm ansteigen oder fallen. Grund dafür ist das Verfahren «Schwall-Sunk»,
durch welches die Turbinenleistung kurzfristig enorm gesteigert werden kann, um zu
Spitzenzeiten die Stromproduktion zu erhöhen. Durch den plötzlichen Wechsel des
Wasserstandes kommen so jährlich über 6000 Fische ums Leben. Doch damit nicht genug: Die
freiburgische Kraftwerksbetreiberein Groupe E hat ausserdem zwischen 2001 und 2004
regelmässig die Konzession verletzt und mehr Strom produziert, als erlaubt. Dadurch
verendeten zusätzlich rund 300 Fische pro Jahr in den zuerst überfluteten und
anschliessend austrocknenden Wasserläufen und Tümpeln auf qualvolle Weise, indem sie
ersticken.
Skandalöser Entscheid
Im Jahre 2004 erstattete deshalb der Bernisch Kantonale Fischerei-Verband (BKFV) Anzeige
wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Erst dreieinhalb Jahre später hat nun der
zuständige Freiburger Untersuchungsrichter entschieden, das Verfahren ohne jegliche
Folgen für den Kraftwerkbetreiber einzustellen. Zwar anerkennt der Untersuchungsrichter
in seinem Entscheid, dass es sich um einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz handelt,
doch beurteilt er das Verschulden als gering. Er argumentiert, dass bereits bei Einhaltung
der Konzession der Tod von 6000 Fischen in Kauf genommen werde, da fielen 300 weitere
verendete Fische kaum mehr ins Gewicht. Somit käme eine Verurteilung nicht in Frage.
Für den Schweizer Tierschutz STS ist dieser Entscheid völlig inakzeptabel und bedeutet
eine krasse Missachtung des Tierschutzgesetzes: Da begeht ein Kraftwerkunternehmen aus
reiner Profitgier vorsätzlich eine Tierquälerei und muss dafür nicht einmal rechtliche
Konsequenzen tragen!
Tierschutzanwälte unerlässlich
Dieser Fall verdeutlicht nach Ansicht des STS einmal mehr, dass kantonale Tierschutz-
anwälte notwendig sind. Denn nur sie verfügen über die entsprechenden Fachkenntnisse
des Tierschutzrechts und können sich in Strafverfahren effizient für die geschädigten,
misshandelten Tiere zur Wehr setzen. Bis heute haben Tiere als Opfer keine eigene
Rechtsvertretung, sondern nur die Täter.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
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