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Bundesratsbeschluss: Ablehnung STS-Tierschutzanwalt-Initiative; Stellungnahme
(14|05|08)  Schweizer Tierschutz STS enttäuscht vom Bundesrat
Der heutige Beschluss des Bundesrates, die Tierschutzanwalt-Initiative des Schweizer Tierschutz STS abzulehnen, ist für den STS eine grosse Enttäuschung. Einmal mehr werden die berechtigten Anliegen der Bevölkerung für einen besseren Schutz der Tiere missachtet. Der Bundesrat schliesst mit der Ablehnung der Tierschutzanwalt-Initiative die Augen vor den täglichen Tierquälereien und dem mangelnden Rechtsschutz von Tieren in Strafverfahren, stellt STS-Geschäftsführer Hansuli Huber fest. Ginge es nach dem Bundesrat, würden auch in Zukunft Tierquäler vor Gericht am längeren Hebel sitzen.

Nach Auffassung des Bundesrates sei es Sache der Kantone zu entscheiden, ob sie in ihrem Strafverfahren einen Tierschutzanwalt einführen möchten oder nicht. Der STS hält diese Einschätzung für gefährlich. In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Kan- tonen Vorstösse zur Einführung eines Tierschutzanwaltes eingereicht, welche jedoch allesamt abgelehnt wurden. Diese ablehnende Haltung der Kantone ist nicht über- raschend: Letztendlich wäre es ja Aufgabe des Tierschutzanwaltes, die Tätigkeit der kantonalen Vollzugsbehörden zu überwachen und notfalls zu kritisieren, mit anderen Worten also Missstände beim Vollzug des Tierschutzgesetzes aufzudecken. Genau dies möchten jedoch die wenigsten Kantone, weshalb sie wohl nie freiwillig einen Tier- schutzanwalt einführen werden. Nachdem der Bund die neue Strafprozessordnung ge- samtschweizerisch vereinheitlicht hat, liegt es eigentlich in der Kompetenz des Bundes, Tierschutzanwälte einzuführen.

Der STS ist indessen zuversichtlich, dass seine Volksinitiative, die 146'000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben haben, spätestens an der Urne obsiegen wird.


Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99