(14|05|08) Schweizer Tierschutz STS enttäuscht vom Bundesrat
Der heutige Beschluss des Bundesrates, die Tierschutzanwalt-Initiative des Schweizer
Tierschutz STS abzulehnen, ist für den STS eine grosse Enttäuschung. Einmal mehr werden
die berechtigten Anliegen der Bevölkerung für einen besseren Schutz der Tiere
missachtet. Der Bundesrat schliesst mit der Ablehnung der Tierschutzanwalt-Initiative die
Augen vor den täglichen Tierquälereien und dem mangelnden Rechtsschutz von Tieren in
Strafverfahren, stellt STS-Geschäftsführer Hansuli Huber fest. Ginge es nach dem
Bundesrat, würden auch in Zukunft Tierquäler vor Gericht am längeren Hebel sitzen.
Nach Auffassung des Bundesrates sei es Sache der Kantone zu entscheiden, ob sie in ihrem
Strafverfahren einen Tierschutzanwalt einführen möchten oder nicht. Der STS hält diese
Einschätzung für gefährlich. In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Kan- tonen
Vorstösse zur Einführung eines Tierschutzanwaltes eingereicht, welche jedoch allesamt
abgelehnt wurden. Diese ablehnende Haltung der Kantone ist nicht über- raschend:
Letztendlich wäre es ja Aufgabe des Tierschutzanwaltes, die Tätigkeit der kantonalen
Vollzugsbehörden zu überwachen und notfalls zu kritisieren, mit anderen Worten also
Missstände beim Vollzug des Tierschutzgesetzes aufzudecken. Genau dies möchten jedoch
die wenigsten Kantone, weshalb sie wohl nie freiwillig einen Tier- schutzanwalt einführen
werden. Nachdem der Bund die neue Strafprozessordnung ge- samtschweizerisch
vereinheitlicht hat, liegt es eigentlich in der Kompetenz des Bundes, Tierschutzanwälte
einzuführen.
Der STS ist indessen zuversichtlich, dass seine Volksinitiative, die 146'000 Bürgerinnen
und Bürger unterschrieben haben, spätestens an der Urne obsiegen wird.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
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