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Kanton Bern enttäuscht Tierschutz!
(14|04|08)  Der Schweizer Tierschutz STS ist vom Kanton Bern enttäuscht. Das erhoffte Verbot der tierquälerischen Baujagd wird leider nicht ausgesprochen. Damit dürfen Fuchs und Dachs im Kanton Bern weiterhin von Hunden in ihren Bauten attackiert werden.

Das Jagdgesetz des Kantons Bern wurde revidiert. Die Neuerungen wurden heute an einer Pressekonferenz in Bern bekannt gegeben. Als wichtigster Punkt aus Sicht des Tierschutzes gilt das Thema Baujagd auf Fuchs und Dachs. „Wir sind vom Kanton Bern enttäuscht!“ kritisiert Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS den Ent- scheid. „Der Kanton Bern schützt das perverse Jagdvergnügen von ein paar Jägern und foutiert sich völlig um die öffentliche Meinung und den Tierschutz“ ärgert sich Lienhard. Indem die tierquälerische Baujagd nicht verboten wird, zeigt der Kanton Bern, dass es ihm nicht wirklich Ernst ist mit dem Schutz der Tiere.

„Die Baujagd hat in der heutigen Zeit schlicht keine Berechtigung mehr“ meint Peter Schlup, Fachstelle Wildtiere STS. Die Baujagd ist eine ausgesprochene Tierquälerei und auch die meisten Jäger und Jägerinnen lehnen diese Jagdform ab. Es gibt keinen Grund, kleine, abgerichtete Hunde auf Füchse im Bau anzusetzen. Wenn ein Fuchsbestand – aus welchem Grund auch immer – dezimiert werden soll, dann muss dies durch einen saube- ren Schuss, zum Beispiel bei der Ansitzjagd, geschehen. Die Bedeutung der Baujagd ist für den jagdlichen Erfolg bei Fuchs und Dachs unbedeutend: In der Schweiz beträgt der Anteil höchstens 5 bis 10%.

Der Berner Regierungsrat will mit einer wissenschaftlichen Studie die positiven und negativen Effekte der Baujagd klären. Für den STS sind diese Abklärungen unnötig, denn eine Tierquälerei kann nicht mit wissenschaftlichen Argumenten beschönigt werden. Wenn Hunde bei diesen Einsätzen regelmässig verletzt werden oder nicht mehr zurück aus dem Bau finden, wenn Füchse im vermeintlich sicheren Bau massiv gestört und in Angst und Schrecken versetzt werden, handelt es sich offensichtlich um eine tierquäle- rische Jagdform. Dieser Entscheid zeigt kein zukunftsorientiertes Handeln und missachtet die Meinung der Bevölkerung. Eine repräsentative Umfrage zeigte nämlich, dass nicht weniger als 70% die tierquälerische Baujagd verbieten würden!


Für Rückfragen:
Peter Schlup, dipl. zool., Fachstelle Wildtiere des STS, Telefon 079 752 47 84 /
STS-Geschäftsstelle, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com