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Gegen Direktzahlungen im Giesskannenprinzip
(13|02|08)  Der STS kritisiert den Vorschlag des Bundesrates für eine neue Direkt- zahlungsverordnung scharf. Statt konsequenter das Tierwohlprogramm zu fördern, wie es eine grosse Mehrheit der Bevölkerung wünscht, und für die Absatzchancen von Schweizer Fleisch, Eiern und Milch/-produkten am besten wäre, sollen die Direkt- zahlungen nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft noch verstärkt im Giess- kannenprinzip ausgeschüttet werden, indem neu auch Grossbetrieben mit über 100ha oder über 150 GVE zusätzlich allgemeine Direktzahlungen in Milionenhöhe zuge- sprochen werden und weitere CHF 70 Millionen neu in grosse tierhaltende Bergbetriebe fliessen sollen. Um diesen Geldsegen für die Grossen finanzieren zu können, sollen sinnvolle ökologische Beiträge reduziert werden und die Tierwohlbeiträge bleiben weiterhin auf einem derart tiefen Niveau, dass oftmals der Mehraufwand der tier- freundlichen Bauern nicht abgedeckt wird.

Der Bundesrat hat kürzlich das zweite Verordnungspaket in die Vernehmlassung geschickt, worin die wichtige Direktzahlungsverordnung (DZV) enthalten ist. Diese ist massgebend für die Verwendung der jährlich 2,5 Milliarden Franken an Direktzahlungen für die Schweizer Landwirtschaft. Die vorgeschlagenen Änderungen und die Stossrichtung der neuen DZV entsprechen nach Meinung des STS keineswegs den Anliegen der Konsumenten, Steuerzahler und der tierfreundlichen Landwirte. Denn von den Änderungen werden primär Grossbetriebe im Berg und Tal profitieren, ohne dass diese konkrete Mehrleistungen im Bereich Ökologie und Tierwohl zu erbringen hätten. Besonders kritisiert der STS die Tatsache, dass durchrationalisierte Grossbetriebe mit über 100 Hektar Land und über 150 Grossvieheinheiten (GVE) von zusätzlichen allgemeinen Direktzahlungen in Millionenhöhe profitieren sollen. Der STS erachtet dies als reine Verschwendung von Steuergeldern, da solche Betriebe erheblich kostengünstiger produzieren und dadurch ungerechtfertigt Renten mit den aus Steuergeldern finanzierten Direktzahlungen anlegen können. Ebenfalls stört sich der STS an der Erhöhung der Beiträge für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP) und der Streichung der Bezugslimite von bisher 20 GVE. Von dieser Massnahme werden primär Bergbetriebe mit hohen Tierzahlen profitieren. Es besteht auch die Gefahr, dass dadurch die Tierhaltung im Berggebiet weiter ausgedehnt wird und in Zukunft noch mehr Kraftfutter, Stroh und Heu ins Berggebiet gekarrt werden müssen.

RAUS und BTS fördern
Der STS fordert stattdessen, dass endlich die Beiträge für die Tierwohlprogramme, die im Gegensatz zu den meisten allgemeinen Direktzahlungen auch am Markt etwas auslösen und die Absatzchancen für Schweizer Fleisch, Eier und Milch/-produkte wesentlich verbes- sern, derart erhöht werden, dass sie wie das Landwirtschaftsgesetz es vorschreibt wirt- schaftlich lohnend sind. Der STS schlägt einen einheitlichen Beitrag von CHF 350.-/GVE für BTS oder RAUS vor.

Dies wäre ein echter Anreiz für unsere Bauern, welchen das Tierwohl nicht gleichgültig ist. Bis jetzt machen die Beiträge für BTS und RAUS lediglich 203 Millionen Franken oder nur gerade läppische acht Prozent der gesamten Direktzahlungen aus. Alleine für die allge- meinen tierhaltungsbezogenen Direktzahlungen werden mehr als 3 mal mehr Gelder ausgegeben (Raufutter- und TEP-Beiträge), auch an zwar legale aber bezüglich Tier- haltung minimalistische, tierschutzwidrige Haltungsformen, wie Munimast auf Voll- spaltenböden oder Milchviehhaltung mit 275 Tagen Anbindehaltung unter dem Kuhtrainer. Diese Beiträge sind zudem pro GVE oft ein Mehrfaches höher wie die BTS/RAUS-Beiträge. Dabei legen nach verschiedenen repräsentativen Umfragen die Schweizer Konsumen- tinnen und Konsumenten besonderen Wert auf eine artgemässe Tierhaltung und möchten ihre Steuergelder primär beim Tierwohl und der Ökologie eingesetzt wissen, also für konkrete Mehrleistungen. Sie sind auch bereit, für tierfreundliche Produkte mehr zu bezahlen und erbringen tagtäglich am Markt den Tatbeweis. 2006 wurde bei den Detaillisten für CHF 1.5 Milliarden Labelfleisch, entsprechend über 40% des Umsatzes, eingekauft. Da wäre es nach Meinung des STS nur recht und billig, wenn die Agrarpolitik diese Anliegen der Steuerzahler aufnimmt!


Naturschutz nicht sabotieren
Völlig daneben findet der STS, dass die Beiträge für den Natur- und Umweltschutz, wie Bunt- und Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen, gesenkt werden sollen. Gerade solche Massnahmen unterstützen die biologische Artenvielfalt und helfen vom Aussterben bedrohten Tieren wie Schmetterlingen, Feldhasen und zahlreichen Vögeln.

Als einzig positiven Aspekt des ganzen Pakets anerkennt der STS, dass neu auch die tierfreundliche Pferdegruppenhaltung via BTS gefördert wird.


Für Rückfragen:
Dr. ing. agr. H.U. Huber, STS Geschäftsführer Fachbereich, Telefon 052 338 10 74 /
STS-Geschäftsstelle, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com