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Fehlender Wille des Bundesrates zur Verbesserung des Tierwohls
(03|09|07)  Bei der Revision zu den Ausführungsbestimmungen zu AP 2011 scheint sich der Bundesrat einmal mehr vor den Karren einiger weniger aber einflussreicher Tier- schutzverhinderer aus der Landwirtschaft spannen zu lassen. Während jene Bauern, die Freilandhaltung und besonders tierfreundliche Freilaufställe betreiben – und damit echte und von der Gesellschaft erwünschte Mehrleistungen erbringen – mit Förder- beiträgen abgespeist werden, die oft den Mehraufwand nicht decken, will der Bundes- rat inskünftig jede Kuh, die anstelle der Weide auf einer wenige Quadratmeter kleinen Betonpiste gehalten wird, mit CHF 125.-- subventionieren, ohne dass der Bauer irgend eine Leistung erbringen müsste. Der STS beurteilt dies als kontraproduktiv für den Tierschutz und bemängelt eine völlig falsche Verteilung von Steuergeldern.

Leider ist diese fragwürdige Massnahme nur die Spitze des Eisberges. Mit dem heutigen Direktzahlungssystem werden Tierschutz-Minimalisten belohnt, während die tierfreund- lichen Bauern wegen den zu niedrig angelegten Förderbeiträgen oft finanziell drauflegen. Betriebe mit klar tierschutzwidrigen Haltungsformen, etwa die Vollspaltenbodenhaltung von Mastmunis, bei der die 500 kg schweren Tieren kaum 3 qm Platz haben, erhalten für ihre Tiere Direktzahlungen. Demgegenüber werden von den total CHF 2.5 Milliarden Steuergeldern, die der Bund jährlich an die rund 60'000 Bauernbetriebe ausschüttet, lediglich 8 % zur Förderung der Freilandhaltung und von tierfreundlichen Ställen einge- setzt. Obwohl eine Verbesserung des Tierwohles nachweislich die Tiergesundheit unterstützt und damit auch einen Beitrag für sichere und gesunde Lebensmittel leistet.

Die Subvention von tierschutzwidrigen Betrieben ist mittel- und langfristig kontraproduktiv für den Schweizer Bauernstand. Denn nur bei einer tierfreundlichen und ökologischen Produktion werden Konsumenten bereit sein, einen Mehrpreis für Schweizer Produkte zu bezahlen und Steuerzahler gewillt sein, weiterhin die Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen zu honorieren. Die gegenwärtige Unterstützung tierschutzwidriger Betriebe geschieht wider besseres Wissen des Bundesrates. So hat eine neue Studie des Bundesamtes für Landwirtschaft belegt, dass die artgerechte Nutztierhaltung und der Tierschutz die wichtigsten Anliegen der Bevölkerung an die Landwirtschaft und die Agrarpolitik sind. Eine repräsentative Umfrage des renommierten Institutes GFK bestätigt dieses Resultat. 90 % der Befragten möchten die konventionelle Schweine- und Rinder- mast in einstreulosen, engen Buchten und die Milchvieh-Anbindehaltung mit nur 90 x Auslauf pro Jahr und dem elektrischen Kuhtrainer verbieten; 75 % würden solchen Betrieben die Direktzahlungen verweigern.

Der STS fordert darum im Rahmen der neuen Ausführungsbestimmungen zu AP2011 eine massive Kurskorrektur vom Bundesrat. Er soll die tierhaltungsbezogenen Direktzahlungen und Subventionen auf Betriebe mit tierfreundlichen Ställen und Freilandhaltung konzen- trieren. Das Tierwohl ist in Zukunft viel stärker zu fördern, während für tierschutzwidrige Haltungsformen die Direktzahlungen zu streichen sind. Zwecks Bürokratieabbaus sind die heute auf vier verschiedenen Stufen angesiedelten Förderbeiträge für Freilandhaltung und tierfreundliche Freilaufställe zu vereinheitlichen und zu erhöhen auf CHF 350.-- je Gross- vieheinheit. Damit Milchbauern in den Genuss von Freiland-Förderbeiträgen kommen, sollen sie auch zukünftig ihre Kühe auf die Weide lassen müssen.


Für Rückfragen:
Hansuli Huber, STS-Geschäftsführer Fachbereich, Telefon 052 338 10 74