(11|06|07) Eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS
durchgeführte repräsentative Umfrage des Instituts IHA-GfK zeigt, dass die Bevölkerung
das Tierschutzniveau in Schweizer Ställen stark überschätzt. Über die Hälfte glaubt,
dass das dauernde Anbinden von Kühen im Stall an 270 Tagen im Jahr und der elektrische
Kuhtrainer ebenso wie Vollspaltenböden und keine Einstreu für Mastschweine und -rinder
längst verboten seien.
Die Schweizerinnen und Schweizer wollen, dass tierschutzwidrige Haltungsformen in der
Rinder- und Schweinemast und der Milchviehhaltung verboten werden Dies geht aus der
neuesten repräsentativen Umfrage, welche das renommierte Institut IHA-GfK Ende Mai im
Auftrag des STS durchgeführt hat, hervor. 1000 repräsentativ ausgewählten Personen aus
der Deutsch- und Westschweiz wurde ein umfangreicher Fragenkatalog vorgelegt.
Dabei haben ihre Antworten zu teilweise überraschenden Erkenntnissen geführt. So waren
beispielsweise über die Hälfte der Befragten überzeugt, dass das dauernde Anbinden von
Milchkühen im Stall an 270 Tagen und der elektrische Kuhtrainer bereits verboten seien.
Sie konnten sich auch nicht vorstellen, dass Mastschweine oder -rinder nach geltender
Tierschutzverordnung in engen Buchten auf dem nackten Betonboden, ohne Stroh und ohne
Auslauf, gehalten werden dürfen. Offensichtlich überschätzt die Bevölkerung das
Tierschutzniveau in Schweizer Ställen massiv.
Breite Zustimmung für Verbote
91% der Befragten finden, dass es verboten sein sollte, 100 Kilogramm schwere Mastschweine
auf einer Fläche von weniger als 1x1m, ohne Stroh zum Liegen und ohne Auslauf zu halten.
Mit 94% findet sich die stärkste Ablehnung für knappe Flächen pro Schwein von weniger
als 1x1m, gefolgt von 89% Ablehnung für einstreulose Liegeflächen und 85% für
mangelnden Auslauf ins Freie. Bei der Frage, ob in der Rindermast die Haltung von 500
Kilogramm schweren Tieren auf einer Fläche von weniger 2x2m Fläche ohne Stroh zum Liegen
und ohne Auslauf verboten werden sollte, antworteten 86 % mit Ja. Mit 92% findet sich die
stärkste Ablehnung für knappe Flächen pro Rind von weniger als 2x2m, gefolgt von 92%
Ablehnung für einstreulose Liegeflächen und 88% für mangelnden Auslauf ins Freie. 90%
der Befragten möchten eine Haltung, in der das Milchvieh an 270 Tagen im Jahr im Stall
angebunden ist, verbieten; 89% sprachen sich für ein Verbot des elektrischen Kuhtrainers
in Milchvieh-Anbindeställen aus.
Bemerkenswert ist, dass sich 91,4 % der befragten Personen mit einem monatlichen Einkommen
von unter 3000 Franken für ein Verbot einer solchen Haltung aussprachen. Diese Aussage
deckt sich auch mit einer Umfrage des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), welche ergab,
dass die Konsumentinnen und Konsumenten durchaus bereit sind, bei strengeren
Tierschutzvorschriften mehr für landwirtschaftliche Produkte zu bezahlen.
Keine Direktzahlungen für tierquälerische Tierhaltung
Heute fliessen jährlich rund 2.5 Milliarden Franken Steuergelder als Direktzahlungen in
die Landwirtschaft. Diese Unterstützung der einheimischen Bauern ist gemäss einer
Umfrage des Bundes breit in der Bevölkerung abgestützt. Allerdings zeigt nun die
aktuelle STS- Umfrage ein differenzierteres Bild der Unterstützungsbereitschaft. Diese
scheint da aufzuhören, wo Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Rund Dreiviertel aller
Befragten in der STS-Studie waren dagegen, dass Bauern, welche noch die genannten
Tierhaltungs- formen praktizieren, von Direktzahlungen profitieren können.
Klare Aussagen.
Nach Ansicht des STS deckt sich die Ablehnung in der Bevölkerung für tierschutzwidrige
Haltungsformen in der Milchvieh-, Rinder- und Schweinemast exakt mit den Erkenntnissen aus
der Verhaltensforschung und der Tiermedizin. Die Schlussforderungen für den STS sind
deshalb klar:
1. In der neuen Tierschutzverordnung sind tierschutzwidrige Haltungsformen klar zu
verbieten. Insbesondere bei Neu- und Umbauten soll die Gesetzgebung dafür besorgt sein,
dass tierfreundliche Ställe mit freier Bewegung, genügend Platz, Einstreu zum Liegen und
Auslauf ins Freie erstellt werden. Wenn sich der Bundesrat jetzt dem Druck der Fleisch-
und Agrarlobby beugt, welche sich für die tierschutzwidrigen Haltungsformen stark macht,
handelt er nicht nur gegen die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis sondern übergeht
auch die Anliegen der Bevölkerung und Steuerzahler.
2. Bei den Ausführungsbestimmungen zur neuen Agrarpolitik (AP 2011) muss der Bundesrat
dem Nutztierschutz und der artgerechten Tierhaltung höchste Priorität einräumen.
Insbesondere ist das Programm zur Förderung von tierfreundlichen Haltungsformen
(regelmässiger Auslauf ins Freie; Freilaufställe) stark auszubauen und sind die
finanziellen Anreize für die Bauern zu erhöhen. Der STS ist überzeugt, dass eine
tierfreundliche und ökologische Produktion die beste Überlebenschance für unsere
bäuerlich geprägte, vielseitige Landwirtschaft ist im zunehmend offeneren Agrarmarkt.
Für Rückfragen:
Hansuli Huber, STS-Geschäftsführer Fachbereich, Telefon 052 338 10 74
Pressestelle STS, Telefon 079 209 72 52
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