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Schweizer Bevölkerung fehlinformiert über Tierschutz- gesetzgebung und tierschutzwidrige Nutztierhaltung
(11|06|07)  Eine im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS durchgeführte repräsentative Umfrage des Instituts IHA-GfK zeigt, dass die Bevölkerung das Tierschutzniveau in Schweizer Ställen stark überschätzt. Über die Hälfte glaubt, dass das dauernde Anbinden von Kühen im Stall an 270 Tagen im Jahr und der elektrische Kuhtrainer ebenso wie Vollspaltenböden und keine Einstreu für Mastschweine und -rinder längst verboten seien.

Die Schweizerinnen und Schweizer wollen, dass tierschutzwidrige Haltungsformen in der Rinder- und Schweinemast und der Milchviehhaltung verboten werden Dies geht aus der neuesten repräsentativen Umfrage, welche das renommierte Institut IHA-GfK Ende Mai im Auftrag des STS durchgeführt hat, hervor. 1000 repräsentativ ausgewählten Personen aus der Deutsch- und Westschweiz wurde ein umfangreicher Fragenkatalog vorgelegt.

Dabei haben ihre Antworten zu teilweise überraschenden Erkenntnissen geführt. So waren beispielsweise über die Hälfte der Befragten überzeugt, dass das dauernde Anbinden von Milchkühen im Stall an 270 Tagen und der elektrische Kuhtrainer bereits verboten seien. Sie konnten sich auch nicht vorstellen, dass Mastschweine oder -rinder nach geltender Tierschutzverordnung in engen Buchten auf dem nackten Betonboden, ohne Stroh und ohne Auslauf, gehalten werden dürfen. Offensichtlich überschätzt die Bevölkerung das Tierschutzniveau in Schweizer Ställen massiv.

Breite Zustimmung für Verbote
91% der Befragten finden, dass es verboten sein sollte, 100 Kilogramm schwere Mastschweine auf einer Fläche von weniger als 1x1m, ohne Stroh zum Liegen und ohne Auslauf zu halten. Mit 94% findet sich die stärkste Ablehnung für knappe Flächen pro Schwein von weniger als 1x1m, gefolgt von 89% Ablehnung für einstreulose Liegeflächen und 85% für mangelnden Auslauf ins Freie. Bei der Frage, ob in der Rindermast die Haltung von 500 Kilogramm schweren Tieren auf einer Fläche von weniger 2x2m Fläche ohne Stroh zum Liegen und ohne Auslauf verboten werden sollte, antworteten 86 % mit Ja. Mit 92% findet sich die stärkste Ablehnung für knappe Flächen pro Rind von weniger als 2x2m, gefolgt von 92% Ablehnung für einstreulose Liegeflächen und 88% für mangelnden Auslauf ins Freie. 90% der Befragten möchten eine Haltung, in der das Milchvieh an 270 Tagen im Jahr im Stall angebunden ist, verbieten; 89% sprachen sich für ein Verbot des elektrischen Kuhtrainers in Milchvieh-Anbindeställen aus.

Bemerkenswert ist, dass sich 91,4 % der befragten Personen mit einem monatlichen Einkommen von unter 3000 Franken für ein Verbot einer solchen Haltung aussprachen. Diese Aussage deckt sich auch mit einer Umfrage des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), welche ergab, dass die Konsumentinnen und Konsumenten durchaus bereit sind, bei strengeren Tierschutzvorschriften mehr für landwirtschaftliche Produkte zu bezahlen.

Keine Direktzahlungen für tierquälerische Tierhaltung
Heute fliessen jährlich rund 2.5 Milliarden Franken Steuergelder als Direktzahlungen in die Landwirtschaft. Diese Unterstützung der einheimischen Bauern ist gemäss einer Umfrage des Bundes breit in der Bevölkerung abgestützt. Allerdings zeigt nun die aktuelle STS- Umfrage ein differenzierteres Bild der Unterstützungsbereitschaft. Diese scheint da aufzuhören, wo Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Rund Dreiviertel aller Befragten in der STS-Studie waren dagegen, dass Bauern, welche noch die genannten Tierhaltungs- formen praktizieren, von Direktzahlungen profitieren können.

Klare Aussagen.
Nach Ansicht des STS deckt sich die Ablehnung in der Bevölkerung für tierschutzwidrige Haltungsformen in der Milchvieh-, Rinder- und Schweinemast exakt mit den Erkenntnissen aus der Verhaltensforschung und der Tiermedizin. Die Schlussforderungen für den STS sind deshalb klar:

1. In der neuen Tierschutzverordnung sind tierschutzwidrige Haltungsformen klar zu verbieten. Insbesondere bei Neu- und Umbauten soll die Gesetzgebung dafür besorgt sein, dass tierfreundliche Ställe mit freier Bewegung, genügend Platz, Einstreu zum Liegen und Auslauf ins Freie erstellt werden. Wenn sich der Bundesrat jetzt dem Druck der Fleisch- und Agrarlobby beugt, welche sich für die tierschutzwidrigen Haltungsformen stark macht, handelt er nicht nur gegen die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis sondern übergeht auch die Anliegen der Bevölkerung und Steuerzahler.

2. Bei den Ausführungsbestimmungen zur neuen Agrarpolitik (AP 2011) muss der Bundesrat dem Nutztierschutz und der artgerechten Tierhaltung höchste Priorität einräumen. Insbesondere ist das Programm zur Förderung von tierfreundlichen Haltungsformen (regelmässiger Auslauf ins Freie; Freilaufställe) stark auszubauen und sind die finanziellen Anreize für die Bauern zu erhöhen. Der STS ist überzeugt, dass eine tierfreundliche und ökologische Produktion die beste Überlebenschance für unsere bäuerlich geprägte, vielseitige Landwirtschaft ist im zunehmend offeneren Agrarmarkt.


Für Rückfragen:
Hansuli Huber, STS-Geschäftsführer Fachbereich, Telefon 052 338 10 74
Pressestelle STS, Telefon 079 209 72 52