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Revision Tierschutzverordnung: Schluss mit legalen Tierquälereien!
Im Dezember 2005 hat das Parlament ein neues Tierschutzgesetz beschlossen, welches in Teilen das Schutzniveau für Tiere deutlich erhöht. Die Aus- führungsbestimmungen der geltenden Tierschutz- verordnung stehen deshalb heute über weite Strecken im Widerspruch zum neuen, fortschrittlichen Gesetz.

Mehr echten Tierschutz!
Es gilt die bestehenden Mängel und Regelungslücken in der Tierschutzverordnung zu beheben und die Widersprüche zwischen Gesetz und Ausführungs- bestimmungen auszuräumen. Der nun vorliegende Entwurf indessen wird den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht in allen Punkten gerecht. Eine zusammenfassende Beurteilung der Revision, Positives wie Negatives, finden Sie im Dokument «Schluss mit legalen Tierquälerein!».

Erhebliche Mängel ...
...ortet der Schweizer Tierschutz STS insbesondere bei den Vorschriften zur Nutztierhaltung und zu Tierver- suchen sowie bezüglich der in den Anhängen defi- nierten Minimalflächen, welche Tieren zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Mindestmasse ermöglichen oftmals keine tiergerechte Haltung sondern bilden - insbesondere in der Nutz- und Wildtierhaltung - die Grenze zur Tierquälerei.

Soweit möglich.
Das erklärte Ziel und der Wille, den Vollzug im Tier- schutz zu verbessern, ist im Verordnungsentwurf erkennbar, gleichzeitig enthält dieser aber zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe («soweit möglich», «so oft wie nötig») und Ermessenspielräume. Das schränkt die Vollzugstauglichkeit erheblich ein.
n Schluss mit lega-
len Tierquälerein!

W
ichtigste Anliegen
des STS zur Revi-
sion Tierschutzver-
ordnung (pdf-File)

>> Download

n Stellungnahme
des STS zur Total-
revision der Tier- 
schutzverordnung
(Format MSWord)

>> Download

n Mehr echten Tier- schutz. Medien-
dossier 31.08.06
(pdf-File)

>> Download

n Verordnungstext
Totalrevision der
Tierschutzverordnung

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n Revidiertes Tier- schutzgesetz (TSchG) vom  16.12.2005 (pdf-File)

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Angst vor dem eigenen Mut?

Grundsätzliche Kritik anzubringen gilt es auch in Bezug auf die Übergangsfristen für wichtige neue Bestimmungen. Die teilweise extrem und unnötig langen Fristen laufen den Zielen des neuen Tierschutzgesetzes klar zuwider. Sie haben zur Folge, dass unzählige Tiere noch auf Jahre und Jahrzehnte hinaus unter den geltenden, als tierschutzwidrig erkannten Haltungsbedingungen leiden müssen. Das ist aus Sicht des STS inakzeptabel.