Im Dezember 2005 hat das Parlament ein neues Tierschutzgesetz beschlossen, welches in
Teilen das Schutzniveau für Tiere deutlich erhöht. Die Aus- führungsbestimmungen der
geltenden Tierschutz- verordnung stehen deshalb heute über weite Strecken im Widerspruch
zum neuen, fortschrittlichen Gesetz.
Mehr echten Tierschutz!
Es gilt die bestehenden Mängel und Regelungslücken in der Tierschutzverordnung zu
beheben und die Widersprüche zwischen Gesetz und Ausführungs- bestimmungen auszuräumen.
Der nun vorliegende Entwurf indessen wird den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht in allen
Punkten gerecht. Eine zusammenfassende Beurteilung der Revision, Positives wie Negatives,
finden Sie im Dokument «Schluss mit legalen Tierquälerein!».
Erhebliche Mängel ...
...ortet der Schweizer Tierschutz STS insbesondere bei den Vorschriften zur
Nutztierhaltung und zu Tierver- suchen sowie bezüglich der in den Anhängen defi- nierten
Minimalflächen, welche Tieren zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Mindestmasse
ermöglichen oftmals keine tiergerechte Haltung sondern bilden - insbesondere in der Nutz-
und Wildtierhaltung - die Grenze zur Tierquälerei.
Soweit möglich.
Das erklärte Ziel und der Wille, den Vollzug im Tier- schutz zu verbessern, ist im
Verordnungsentwurf erkennbar, gleichzeitig enthält dieser aber zahlreiche unbestimmte
Rechtsbegriffe («soweit möglich», «so oft wie nötig») und Ermessenspielräume. Das
schränkt die Vollzugstauglichkeit erheblich ein. |
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Schluss mit lega-
len Tierquälerein!
Wichtigste Anliegen
des STS zur Revi-
sion Tierschutzver-
ordnung (pdf-File) |
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Stellungnahme
des STS zur Total-
revision der Tier-
schutzverordnung
(Format MSWord) |
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Mehr echten Tier- schutz. Medien-
dossier 31.08.06
(pdf-File) |
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Verordnungstext
Totalrevision der
Tierschutzverordnung |
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Revidiertes Tier- schutzgesetz (TSchG)
vom 16.12.2005 (pdf-File) |
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