<<  zurück
STS-Stellungnahme
zum Bundesratsbeschluss bezüglich Aenderung im Grenzver- kehr mit Tieren und tierischen Produkten
(18|04|07) Im Rahmen des bilaterialen Landwirtschaftsabkommens EU-Schweiz hat der Bundesrat am 18. April 2007 beschlossen, das Transitverbot für Klauentiere neu in der Tierschutzverordnung zu verankern. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst dieses Signal, warnt aber vor übertriebenen Hoffnungen. Denn wegen des weiterhin bestehenden, massiven Drucks der EU auf den Bundesrat, die quälerischen Langzeit-Schlachttier- transporte durch unser Land führen zu wollen, steht das Verbot auf wackligen Füssen.

Entrüstet zeigt sich der STS über die Abschaffung der tierärztlichen Grenzkontrollen. Konnte hier bisher von Schweizer Veterinärexperten die Tiergesundheit und das Tierwohl der importierten Tiere überprüft und sofort Massnahmen eingeleitet werden, verlässt sich die Schweiz inskünftig auf die ausgestellten Veterinärdokumente der EU-Länder. Mit Blick auf die tierschutzwidrigen Tiertransporte und die verschiedenen Gammelfleischskandale in der EU wird mit der Aufhebung des grenztierärztlichen Dienstes dem Tierwohl und der Lebensmittelsicherheit ein Bärendienst erwiesen.

>>  Medienmitteilung des Bundes vom 18.04.07

Für Rückfragen:
Hansueli Huber, Dr. ing. agr., Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS
Telefon 061 365 99 99