(18|04|07) Im Rahmen des bilaterialen Landwirtschaftsabkommens
EU-Schweiz hat der Bundesrat am 18. April 2007 beschlossen, das Transitverbot für
Klauentiere neu in der Tierschutzverordnung zu verankern. Der Schweizer Tierschutz STS
begrüsst dieses Signal, warnt aber vor übertriebenen Hoffnungen. Denn wegen des
weiterhin bestehenden, massiven Drucks der EU auf den Bundesrat, die quälerischen
Langzeit-Schlachttier- transporte durch unser Land führen zu wollen, steht das Verbot auf
wackligen Füssen.
Entrüstet zeigt sich der STS über die Abschaffung der tierärztlichen Grenzkontrollen.
Konnte hier bisher von Schweizer Veterinärexperten die Tiergesundheit und das Tierwohl
der importierten Tiere überprüft und sofort Massnahmen eingeleitet werden, verlässt
sich die Schweiz inskünftig auf die ausgestellten Veterinärdokumente der EU-Länder. Mit
Blick auf die tierschutzwidrigen Tiertransporte und die verschiedenen
Gammelfleischskandale in der EU wird mit der Aufhebung des grenztierärztlichen Dienstes
dem Tierwohl und der Lebensmittelsicherheit ein Bärendienst erwiesen.
>> Medienmitteilung des Bundes vom 18.04.07
Für Rückfragen:
Hansueli Huber, Dr. ing. agr., Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS
Telefon 061 365 99 99 |
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