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Skandal. Bundesrat will Grenzen öffnen für internationale Schlachttiertransporte
(27|07|06) Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU plant der Bundesrat klammheimlich die Aufhebung des bisherigen Strassentransitverbotes für Klauentiere hat der Schweizer Tierschutz STS in Erfahrung gebracht. Damit würden in Zukunft die skandalösen EUweiten und internationalen Schlachttiertransporte auch durch die Schweiz rollen. Der Schweizer Tierschutz STS wird sich mit allen Kräften gegen diese tierquälerische, seuchenhygienisch und verkehrstechnisch äusserst problematische Massnahme wehren.

Gestützt auf die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) war der Strassentransit für Klauentiere, wie beispielsweise Kühe, Kälber, Mastrinder, Schweine oder Schafe durch die Schweiz bislang verboten. Daran sollten auch die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz (Landwirt- schaftsabkommen, 1999) nichts ändern. Befürchtungen des STS traten damals das Integrationsbüro des Departements für auswärtige Angelegenheiten und Bundesrat Couchepin als Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements entschieden entgegen. «Auch im Zuge der Revision der EDAV», schrieb Bundesrat Couchepin dem STS am 12. Mai 2000, «soll dieses Verbot beibehalten werden.»

Nun läuft bis zum 31. August 2006 die Anhörung zur Weiterentwicklung des «Veterinär- anhangs» zum «Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EG». Dabei wird die EDAV einer Totalrevision unterzogen, wobei neben dem kommunizierten Wegfall der grenztier- ärztlichen Kontrollen klammheimlich auch das Strassentransitverbot fallen soll. Im Verordnungstext wurde das Transitverbot nicht mehr aufgenommen. In den Vernehm- lassungsunterlagen wird indessen mit keinem Wort auf diesen Punkt eingegangen.

Der STS und mit ihm viele Tierfreunde fühlen sich insbesondere durch die Aufhebung des Transitverbotes, aber auch durch die Art und Weise, wie dieses Verhandlungsresultat mit der EU offenbar verschleiert werden sollte, brüskiert. Hatte Bundesat Couchepin im erwähnten Brief an den STS doch festgehalten, dass sich der Bundesrat für dieses Verbot, sollte es im Notifikations- und Vernehmlassungsverfahren unter politischen Druck geraten, einsetzen würde. Bei Vorliegen neuer Elemente würden die zuständigen Bundesstellen den STS zudem im Rahmen der bewährten Praxis konsultieren. Auch dieses Versprechen wurde nicht eingehalten.

Sollte nun das Strassentransitverbot tatsächlich aufgehoben werden, könnte die Schweiz zur Drehscheibe der tierquälerischen EU-weiten und internationalen Schlachttiertransporte werden. Zwar würde mit dem Weg durch die Schweiz die qualvolle Reise der Schlachttiere, die im Norden verkauft und oft tagelang, über tausende von Kilometern zum Schlachten in den Süden der EU, die Türkei, den Nahen Osten und Nordafrika verbracht werden, kaum kürzer. Aber der gute Ausbau des Strassennetzes und die vergleichsweise günstigen Durchfahrtstarife würden ausländische Camioneure rasch auf den Geschmack bringen.

Die Schweiz würde sich damit mitschuldig an diesen ebenso unnötigen wie skandalösen Transporten machen. Da in den intensiven Tierproduktionsstätten der EU immer wieder Seuchen aufflackern, könnten Lebendviehtransporte die Erreger auch rasch in die Schweiz tragen, die bislang über eine vergleichsweise bessere Tiergesundheit verfügt. Die ausländischen, zwei-, drei- und vierstöckigen Viehtransportfahrzeuge würden das Strassennetz an den neuralgischen Stellen noch mehr belasten.

Der STS wird deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Aushebelung des Strassentransitverbotes für ausländisches Schlachtvieh kämpfen. Er plant in den nächsten Wochen und Monaten verschiedene Aktionen gegen die geplanten interna- tionalen Schlachttierttransporte durch die Schweiz.


Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com