(27|07|06) Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU plant der
Bundesrat klammheimlich die Aufhebung des bisherigen Strassentransitverbotes für
Klauentiere hat der Schweizer Tierschutz STS in Erfahrung gebracht. Damit würden in
Zukunft die skandalösen EUweiten und internationalen Schlachttiertransporte auch durch
die Schweiz rollen. Der Schweizer Tierschutz STS wird sich mit allen Kräften gegen diese
tierquälerische, seuchenhygienisch und verkehrstechnisch äusserst problematische
Massnahme wehren.
Gestützt auf die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten (EDAV) war der Strassentransit für Klauentiere, wie beispielsweise Kühe,
Kälber, Mastrinder, Schweine oder Schafe durch die Schweiz bislang verboten. Daran
sollten auch die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz (Landwirt-
schaftsabkommen, 1999) nichts ändern. Befürchtungen des STS traten damals das
Integrationsbüro des Departements für auswärtige Angelegenheiten und Bundesrat
Couchepin als Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements entschieden
entgegen. «Auch im Zuge der Revision der EDAV», schrieb Bundesrat Couchepin dem STS am
12. Mai 2000, «soll dieses Verbot beibehalten werden.»
Nun läuft bis zum 31. August 2006 die Anhörung zur Weiterentwicklung des «Veterinär-
anhangs» zum «Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EG». Dabei wird die EDAV einer
Totalrevision unterzogen, wobei neben dem kommunizierten Wegfall der grenztier-
ärztlichen Kontrollen klammheimlich auch das Strassentransitverbot fallen soll. Im
Verordnungstext wurde das Transitverbot nicht mehr aufgenommen. In den Vernehm-
lassungsunterlagen wird indessen mit keinem Wort auf diesen Punkt eingegangen.
Der STS und mit ihm viele Tierfreunde fühlen sich insbesondere durch die Aufhebung des
Transitverbotes, aber auch durch die Art und Weise, wie dieses Verhandlungsresultat mit
der EU offenbar verschleiert werden sollte, brüskiert. Hatte Bundesat Couchepin im
erwähnten Brief an den STS doch festgehalten, dass sich der Bundesrat für dieses Verbot,
sollte es im Notifikations- und Vernehmlassungsverfahren unter politischen Druck geraten,
einsetzen würde. Bei Vorliegen neuer Elemente würden die zuständigen Bundesstellen den
STS zudem im Rahmen der bewährten Praxis konsultieren. Auch dieses Versprechen wurde
nicht eingehalten.
Sollte nun das Strassentransitverbot tatsächlich aufgehoben werden, könnte die Schweiz
zur Drehscheibe der tierquälerischen EU-weiten und internationalen Schlachttiertransporte
werden. Zwar würde mit dem Weg durch die Schweiz die qualvolle Reise der Schlachttiere,
die im Norden verkauft und oft tagelang, über tausende von Kilometern zum Schlachten in
den Süden der EU, die Türkei, den Nahen Osten und Nordafrika verbracht werden, kaum
kürzer. Aber der gute Ausbau des Strassennetzes und die vergleichsweise günstigen
Durchfahrtstarife würden ausländische Camioneure rasch auf den Geschmack bringen.
Die Schweiz würde sich damit mitschuldig an diesen ebenso unnötigen wie skandalösen
Transporten machen. Da in den intensiven Tierproduktionsstätten der EU immer wieder
Seuchen aufflackern, könnten Lebendviehtransporte die Erreger auch rasch in die Schweiz
tragen, die bislang über eine vergleichsweise bessere Tiergesundheit verfügt. Die
ausländischen, zwei-, drei- und vierstöckigen Viehtransportfahrzeuge würden das
Strassennetz an den neuralgischen Stellen noch mehr belasten.
Der STS wird deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Aushebelung des
Strassentransitverbotes für ausländisches Schlachtvieh kämpfen. Er plant in den
nächsten Wochen und Monaten verschiedene Aktionen gegen die geplanten interna- tionalen
Schlachttierttransporte durch die Schweiz.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com |
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