(23|03|07) 77 Parlamentarier haben am 22. März 2007 die parlamentarische
Initiative von Nationalrätin Barbara Marty Kälin mitunterzeichnet. Der Schweizer
Tierschutz STS ist überzeugt, dass nur ein explizites Verbot auf lange Sicht
EU-Transporteure daran hindern wird, mit ihrer Lebendfracht die Schweiz zu durchqueren.
Ein konsequentes Verbot der Schweiz bietet der EU die Chance, endlich die dringend
notwendigen Verbesserungen zur Verkürzung und Verbesserung in ihrem Hohheitsgebiet an die
Hand zu nehmen.
Seit der Schweizer Tierschutz STS das Ansinnen des Bundesrates öffentlich gemacht hat,
die Schweizer Grenzen für Schlachtvieh-Transittransporte zu öffnen, regt sich breiter
Widerstand. An einem ersten Treffen der Schweizer Behörden mit den EU-Vertretern wurde im
letzten Jahr der umstrittene Entscheid vertagt.
Es besteht aber die grosse Gefahr, dass sich der Bundesrat über den Tisch ziehen lassen
wird. Dem Vernehmen nach soll das Thema anfangs April bei den nächsten Verhand- lungen
über die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten
EDAV wieder auf den Tisch kommen. Symptomatisch ist die beschöni- gende Antwort des
Bundesrates auf die Interpellation von Barbara Marty Kälin vom Dezember 2006. Er führte
an, dass Raststätten zur kurzfristigen Unterbringung von Transporttieren fehlen, um die
in der Schweiz höchstzulässige Transportzeit von sechs Stunden einzuhalten. Deshalb
dürften sich nach Meinung des Bundesrates internationale Transporte auf wenige Fahrten
aus und nach dem grenznahen Gebiet beschränken. Darauf zu bauen ist nach Meinung des STS
aber reine Augenwischerei. Durch die eingeschlagene Salamitaktik der Behörden wird es in
der Zukunft möglich sein, mit der Einrichtung einer mehr oder weniger grenznahen
Raststätte problemlos die Schweiz mit EU-Schlachttiertransporten zu durchqueren. Der vom
Bundesrat eingeschlagene Weg könnte sich so als Pyrrhussieg entpuppen, weil der
Strassentransit nicht mehr wie bis anhin konsequent verboten, sondern in Zukunft lediglich
an bestimmte Auflagen an die Transporteure geknüpft würde. Es wäre dann nur mehr eine
Frage der Zeit und des zunehmenden Drucks aus Brüssel, dass immer mehr Camioneure durch
die Schweiz fahren und die Auflagen noch weiter verwässert würden. Damit würde die
Schweiz einem erhöhten Seuchenrisiko ausgesetzt und der aus eigener Kraft erreichte,
höhere Gesundheitsstandard einheimischer Nutztierbestände, z.B. in der Schweinezucht,
würde durch die ausländischen Camioneure gefährdet.
Im Unterschied zu Menschen auf der Fahrt, bedeuten Raststätten für Tiere erfahrungs-
gemäss keinerlei Erholung, sondern beeinträchtigen durch das wiederholte Ein- und
Ausladen und die kurzzeitige Unterbringung in engen Buchten und ungewohnten Umgebungen das
Tierwohl und erhöhen die Verletzungsgefahr. Durch die hohe Tier- frequenz und das
ständige Durchmischen sind solche Raststätten zudem ein idealer Übertragungsort von
Krankheiten und Seuchen.
Die Aufweichung der Transitbestimmung würde zur Folge haben, dass Hunderte von
zusätzlichen 40-Tönnern durch das Mittelland und über den Gotthard oder den San
Bernardino fahren, am Gotthard stehen oder in den Stauräumen warten, zeigt sich NR
Barbara Marty Kälin überzeugt. Das seien Lastwagen, die dem Verlagerungsziel des
Bundesrates widersprächen und die unsere Bevölkerung definitiv nicht wolle, wenn sie
sähen, dass LKWs bis unter das Dach mit lebenden Tieren gefüllt seien.
Nachdem der Bundesrat ins Feld geführt hatte, ein Transitverbot für Schlachttiere
verstosse möglicherweise gegen internationale Abkommen, zeigt ein neues juristisches
Gutachten des STS, dass das Verankern eines konsequenten Transitverbotes für
Schlachttiere im eidgenössischen Tierschutzgesetz weder gegen das Landwirtschafts-
abkommen mit der EU, noch gegen das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf
Schienen und Strassen verstösst.
Für Rückfragen:
Hansueli Huber, Dr. ing. agr., Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS
Telefon 061 365 99 99 |
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