<<  zurück
EU-Tiertransporte durch die Schweiz: Parlamentarische Initiative zu internationalen Tiertransporten eingereicht
(23|03|07) 77 Parlamentarier haben am 22. März 2007 die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Barbara Marty Kälin mitunterzeichnet. Der Schweizer Tierschutz STS ist überzeugt, dass nur ein explizites Verbot auf lange Sicht EU-Transporteure daran hindern wird, mit ihrer Lebendfracht die Schweiz zu durchqueren. Ein konsequentes Verbot der Schweiz bietet der EU die Chance, endlich die dringend notwendigen Verbesserungen zur Verkürzung und Verbesserung in ihrem Hohheitsgebiet an die Hand zu nehmen.

Seit der Schweizer Tierschutz STS das Ansinnen des Bundesrates öffentlich gemacht hat, die Schweizer Grenzen für Schlachtvieh-Transittransporte zu öffnen, regt sich breiter Widerstand. An einem ersten Treffen der Schweizer Behörden mit den EU-Vertretern wurde im letzten Jahr der umstrittene Entscheid vertagt.

Es besteht aber die grosse Gefahr, dass sich der Bundesrat über den Tisch ziehen lassen wird. Dem Vernehmen nach soll das Thema anfangs April bei den nächsten Verhand- lungen über die „Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten EDAV“ wieder auf den Tisch kommen. Symptomatisch ist die beschöni- gende Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Barbara Marty Kälin vom Dezember 2006. Er führte an, dass Raststätten zur kurzfristigen Unterbringung von Transporttieren fehlen, um die in der Schweiz höchstzulässige Transportzeit von sechs Stunden einzuhalten. Deshalb dürften sich nach Meinung des Bundesrates internationale Transporte auf wenige Fahrten aus und nach dem grenznahen Gebiet beschränken. Darauf zu bauen ist nach Meinung des STS aber reine Augenwischerei. Durch die eingeschlagene Salamitaktik der Behörden wird es in der Zukunft möglich sein, mit der Einrichtung einer mehr oder weniger grenznahen Raststätte problemlos die Schweiz mit EU-Schlachttiertransporten zu durchqueren. Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg könnte sich so als Pyrrhussieg entpuppen, weil der Strassentransit nicht mehr wie bis anhin konsequent verboten, sondern in Zukunft lediglich an bestimmte Auflagen an die Transporteure geknüpft würde. Es wäre dann nur mehr eine Frage der Zeit und des zunehmenden Drucks aus Brüssel, dass immer mehr Camioneure durch die Schweiz fahren und die Auflagen noch weiter verwässert würden. Damit würde die Schweiz einem erhöhten Seuchenrisiko ausgesetzt und der aus eigener Kraft erreichte, höhere Gesundheitsstandard einheimischer Nutztierbestände, z.B. in der Schweinezucht, würde durch die ausländischen Camioneure gefährdet.

Im Unterschied zu Menschen auf der Fahrt, bedeuten Raststätten für Tiere erfahrungs- gemäss keinerlei Erholung, sondern beeinträchtigen durch das wiederholte Ein- und Ausladen und die kurzzeitige Unterbringung in engen Buchten und ungewohnten Umgebungen das Tierwohl und erhöhen die Verletzungsgefahr. Durch die hohe Tier- frequenz und das ständige Durchmischen sind solche Raststätten zudem ein idealer Übertragungsort von Krankheiten und Seuchen.

Die Aufweichung der Transitbestimmung würde zur Folge haben, dass Hunderte von zusätzlichen 40-Tönnern durch das Mittelland und über den Gotthard oder den San Bernardino fahren, am Gotthard stehen oder in den Stauräumen warten, zeigt sich NR Barbara Marty Kälin überzeugt. Das seien Lastwagen, die dem Verlagerungsziel des Bundesrates widersprächen und die unsere Bevölkerung definitiv nicht wolle, wenn sie sähen, dass LKWs bis unter das Dach mit lebenden Tieren gefüllt seien.

Nachdem der Bundesrat ins Feld geführt hatte, ein Transitverbot für Schlachttiere verstosse möglicherweise gegen internationale Abkommen, zeigt ein neues juristisches Gutachten des STS, dass das Verankern eines konsequenten Transitverbotes für Schlachttiere im eidgenössischen Tierschutzgesetz weder gegen das Landwirtschafts- abkommen mit der EU, noch gegen das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schienen und Strassen verstösst.


Für Rückfragen:
Hansueli Huber, Dr. ing. agr., Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS
Telefon 061 365 99 99