(17|08|06) Der Schweizer Tierschutz STS, Parlamentarier und
Bauernvertreter wehrten sich an einer Medienkonferenz in Bern vehement gegen die vom
Bundesrat geplante Aufhebung des Transitverbots von Schlachttiertransporten auf der
Strasse und werfen ihm Wortbruch vor. Bauern befürchten ausserdem eine Verschlechterung
bei der Seuchenbekämpfung.
Schätzungsweise 30 Millionen Rinder, Schweine und Schafe werden jährlich über extreme
Distanzen von bis zu 2500 Kilometern und maximal 90 Stunden durch ganz Europa gekarrt. Die
Tiere sind in riesigen, bis zu vierstöckigen Camions eng zusammengepfercht. Dabei
existiert nicht einmal eine Transportzeitbeschränkung, sondern lediglich die Vorschrift,
nach 24 Stunden Fahrt eine Versorgungspause einzulegen.Vor derartigen Zuständen ist die
Schweiz bisher zum Glück verschont geblieben, da solche Schlachttiertransporte durch die
Schweiz bis heute verboten sind. Ausgerechnet dieses Strassentransitverbot soll nun nach
den Plänen des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) im Rahmen der Totalrevision der
harmlos klingenden «Verordnung über
die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten» (EDAV) gekippt werden.
Wortbruch des Bundesrates
Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert diese Absichten an seiner Medienkonferenz in Bern
scharf. «Mit der Zulassung von EU-Tiertransporten auf Schweizer Strassen würde sich die
Schweiz mitschuldig an der täglichen Tierquälerei auf Europas Strassen machen»,
erklärte STS-Geschäftsführer Hansueli Huber.Noch im Mai 2000 versicherte Bundesrat
Pascal Couchepin (damals noch Wirtschaftsminister) gegenüber dem STS schriftlich, dass
das Bilaterale Abkommen mit der EU das in der Schweiz geltende Transitverbot für
Schlachttiertransporte auf der Strasse nicht in Frage stelle. Der STS bezeichnet deshalb
das jetzige Vorgehen als «Wortbruch des Bundesrates».
Erst kürzlich hat das Parlament bei der Revision des eidgenössischen Tierschutzgesetzes
die Transportzeit von Schlachttieren auf sechs Stunden beschränkt. Die Zürcher
SP-Nationalrätin Barbara Marty Kälin meinte empört: «Noch ist dieses Gesetz nicht in
Kraft doch schon hebelt der Bundesrat den Beschluss des Parlaments klammheimlich
wieder aus!». Marty Kälin gibt ausserdem zu bedenken, dass eine Aufhebung des
Transitverbots Hunderte zusätzlicher 40-Tonnen-Lastwagen auf Schweizer Strassen bedeuten
würde. Sie kündigte an, in der Herbstsession des Nationalrates eine entsprechende
Interpellation mit Fragen an den Bundesrat einzureichen.
Neue Seuchengefahren
Keine Freude an den Plänen des Bundesrates haben auch die bäuerlichen Kreise. Mit den
gleichzeitig vorgesehenen Anpassungen der Tierseuchenverordnung (TSV) befürchten die
Bauern die Einschleppung von Tierkrankheiten, da auch die regelmässigen Kontrollen durch
die Grenztierärzte entfallen sollen. «Dieses Risiko können und wollen wir Bauern nicht
tragen!», erklärte der Luzerner SVP-Nationalrat und Vizepräsident des Bäuerlichen
Zentrums Schweiz, Josef Kunz.
Meinungsumfrage stützt Haltung des STS
Der STS fordert den Bundesrat auf, die Übung abzubrechen. Sollte dieser nicht einlenken,
so kündigt STS-Präsident Heinz Lienhard heftigen Widerstand an: «Dann würden wir uns
mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen zur Wehr setzen.» Dabei sieht der
STS die Bevölkerung hinter sich. Nach einer bei IHA-GfK AG in Auftrag gegebenen,
repräsentativen Meinungsumfrage des STS sind Dreiviertel der befragten Personen gegen die
Aufhebung des Transitverbots. 80 Prozent bezeichneten die internationalen
Schlachtviehtransporte als tierquälerisch und viel zu lang.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com
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