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Keine Chance für Tierfabriken
(14|03|07)  Der STS begrüsst die Beibehaltung der Höchstbestandesvorschriften. Enttäuschend bleibt der mangelnde Reformwille in der Agrarpolitik.

Der Schweizer Tierschutz STS nimmt mit Genugtuung vom Beschluss des Nationalrates Kenntnis, auch in Zukunft keine Massentierhaltung zuzulassen, indem die bisherigen Höchstbestandesvorschriften entgegen dem Mehrheitsantrag der vorberatenden Kom- mission beibehalten werden sollen. Damit ist vorerst die Gefahr einer industriellen Fleischproduktion nach ausländischem Vorbild mit zehn- und hunderttausenden von Tieren gebannt.

Insgesamt zeigt sich der STS aber enttäuscht über den mangelnden Reformwillen in der Agrarpolitik. Statt Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Landwirtschaft durch eine Umlagerung der Direktzahlungen auf konkrete, von der Gesellschaft gewünschte Mehrleistungen im Bereich Ökologie und Tierwohl zu verbessern, werden Bauernbetriebe auch weiterhin im Giesskannensystem alimentiert. Besonders störend ist nach Meinung des STS, dass nur 8% der Direktzahlungen zur Förderung des Tierwohls und damit auch in die Qualität und Sicherheit von Fleisch, Milch und Eiern investiert werden und heute Betriebe für erwiesenermassen tierschutzwidrige Haltungsformen ebenfalls Gelder beziehen, beispielsweise Munimäster, die ihre bis zu 500 kg schweren Tiere auf dem blanken Betonboden mit 2.5 m2 Platz halten.


Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com