(14|03|07) Der STS begrüsst die Beibehaltung der
Höchstbestandesvorschriften. Enttäuschend bleibt der mangelnde Reformwille in der
Agrarpolitik.
Der Schweizer Tierschutz STS nimmt mit Genugtuung vom Beschluss des Nationalrates
Kenntnis, auch in Zukunft keine Massentierhaltung zuzulassen, indem die bisherigen
Höchstbestandesvorschriften entgegen dem Mehrheitsantrag der vorberatenden Kom- mission
beibehalten werden sollen. Damit ist vorerst die Gefahr einer industriellen
Fleischproduktion nach ausländischem Vorbild mit zehn- und hunderttausenden von Tieren
gebannt.
Insgesamt zeigt sich der STS aber enttäuscht über den mangelnden Reformwillen in der
Agrarpolitik. Statt Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Landwirtschaft
durch eine Umlagerung der Direktzahlungen auf konkrete, von der Gesellschaft gewünschte
Mehrleistungen im Bereich Ökologie und Tierwohl zu verbessern, werden Bauernbetriebe auch
weiterhin im Giesskannensystem alimentiert. Besonders störend ist nach Meinung des STS,
dass nur 8% der Direktzahlungen zur Förderung des Tierwohls und damit auch in die
Qualität und Sicherheit von Fleisch, Milch und Eiern investiert werden und heute Betriebe
für erwiesenermassen tierschutzwidrige Haltungsformen ebenfalls Gelder beziehen,
beispielsweise Munimäster, die ihre bis zu 500 kg schweren Tiere auf dem blanken
Betonboden mit 2.5 m2 Platz halten.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com
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