Labeltierhaltung.
Labels sind meist urherberrechtlich geschützte Markenzeichen, die vom Labelinhaber   (z.B. Detailhandelskette, Produktehersteller) zur Verbesserung der Wiedererkennbarkeit bestimmter Produkte bei den Konsumenten eingesetzt werden.

Der Labelinhaber erstellt Richtlinien zu Haltung, Fütterung, Medizinierung und Transport der Tiere, eventuell auch zur Weiterverarbeitung der Produkte. Diese stellen einerseits die Anforderungen an die für das Label arbeitenden Tierhalter dar, sind gleichzeitig aber auch die Grundlage der gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gemachten Versprechungen zur besonderen Qualität der Labelprodukte.

Die Tierhalter verpflichten sich auf Vertragsbasis, ihre Tiere nach den Labelrichtlinien zu halten und aufzuziehen. Sie erhalten von der Labelinhaberin dafür einen Gegenwert, zum Beispiel in Form höherer Preise, langfristiger Abnahmegarantien, besserem Image etc.

Im Normalfall wird eine Kontrollinstanz eingesetzt, um die Einhaltung der Richtlinien durch die Tierhalter zu überprüfen.

Es werden Sanktionen festgelegt, welche gegen fehlbare Tierhalter ergriffen werden.