Mindestanforderungen.
Der Schweizer Tierschutz STS stellt die folgenden Mindestanforderungen an Labelprogramme, die ihre Tierhaltung vom Kontrolldienst STS überprüfen lassen möchten:

l  Für die zu kontrollierende Tierart werden mindestens das Einhalten der BTS-Verordnung (Besonders Tier- freundliche Stallhaltung), das heisst im Wesentlichen Gruppenhaltung, eingestreute Liegeflächen und Mehr- flächenhaltungsssysteme, und der RAUS-Verordnung (Regelmässiger Auslauf ins Freie) vorausgesetzt.

l  Darüber hinaus wird für die meisten Tierkategorien ein permanenter, also jederzeit zugänglicher, Auslauf voraus- gesetzt.
l   mehr Information:
>>  Bundesamt für Land- wirtschaft: Tierhaltungs- programme BTS und
RAUS
l  Die Kontrollen müssen in der Regel unangemeldet erfolgen können (Ausnahmen: Aufnahme neuer Stallungen).

l  Der Schweizer Tierschutz STS muss bei der Erstellung der Richtlinien ein Mitsprache- und Vetorecht haben.

l  Die Sanktionen, welche bei Verstössen gegen die Richtlinien ergriffen werden, müssen abschreckende Wirkung auf fehlbare Tierhalter haben.