Der Schweizer Tierschutz STS stellt die folgenden Mindestanforderungen an
Labelprogramme, die ihre Tierhaltung vom Kontrolldienst STS überprüfen lassen möchten:
l Für die zu kontrollierende
Tierart werden mindestens das Einhalten der BTS-Verordnung (Besonders Tier- freundliche
Stallhaltung), das heisst im Wesentlichen Gruppenhaltung, eingestreute Liegeflächen und
Mehr- flächenhaltungsssysteme, und der RAUS-Verordnung (Regelmässiger Auslauf ins Freie)
vorausgesetzt.
l Darüber hinaus wird für die
meisten Tierkategorien ein permanenter, also jederzeit zugänglicher, Auslauf voraus-
gesetzt. |
|
|
|
|
|
|
 |
|
l mehr
Information:
>> Bundesamt für Land-
wirtschaft: Tierhaltungs- programme BTS und
RAUS |
|
|
|
|