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| Rote Karte gegen Stacheldraht. |
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Jeder kennt sie, die messerscharfen Spitzen der Stachel- drähte. Schon bei leichtem
Hängenbleiben können sie schwere Risswunden verursachen. Auf Pferde, Lama- und
Alpakaweiden sind Stacheldraht-Zäune seit September 2008 in der Schweiz endlich verboten
für andere Nutztiere hin- gegen dürfen sie weiter verwendet werden. Bei Kühen,
Ziegen und Schafen nimmt das Bundesamt für Veterinär- wesen schlimme Verletzungen
weiterhin in Kauf. Rennt ein Tier bei Auseinandersetzungen mit Artgenossen oder bei einer
Fluchtreaktion in einen Stacheldraht sind blutige Kratzer, tiefe Risswunden oder auch
Euterverletzungen die Folge.
Auch für Wildtiere stellen Stacheldrähte heimtückische und oft tödliche Fallen dar.
Hirsche, Rehe, Gämsen auf der Flucht oder Greifvögel im Angriffsflug können mit den
Zäunen kollidieren. Grosse Gefahr herrscht vor allem bei schlechter Sicht (Nebel,
Dämmerung, Dunkelheit) oder aber im Winter, wenn die Zäune von Schnee bedeckt sind.
Verletzungen an den messerscharfen Spitzen sind im geringsten Fall sehr schmerzhaft und
enden im schlimmsten Fall tödlich. Es ist ein langes, qualvolles Sterben.
Stacheldraht ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, zu dem es heute kostengünstigere,
sichere und für Nutz- und Wild- tiere schonendere Zaunsysteme gibt. ( >> Alternativen
zum Stacheldraht [ pdf-File ] ) Der Kanton Graubünden
geht mit gutem Beispiel voran: Stacheldrahtzäune sind im ganzen Kanton verboten. |
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