Rote Karte gegen Stacheldraht.
Jeder kennt sie, die messerscharfen Spitzen der Stachel- drähte. Schon bei leichtem Hängenbleiben können sie schwere Risswunden verursachen. Auf Pferde, Lama- und Alpakaweiden sind Stacheldraht-Zäune seit September 2008 in der Schweiz endlich verboten – für andere Nutztiere hin- gegen dürfen sie weiter verwendet werden. Bei Kühen, Ziegen und Schafen nimmt das Bundesamt für Veterinär- wesen schlimme Verletzungen weiterhin in Kauf. Rennt ein Tier bei Auseinandersetzungen mit Artgenossen oder bei einer Fluchtreaktion in einen Stacheldraht sind blutige Kratzer, tiefe Risswunden oder auch Euterverletzungen die Folge.

Auch für Wildtiere stellen Stacheldrähte heimtückische und oft tödliche Fallen dar. Hirsche, Rehe, Gämsen auf der Flucht oder Greifvögel im Angriffsflug können mit den Zäunen kollidieren. Grosse Gefahr herrscht vor allem bei schlechter Sicht (Nebel, Dämmerung, Dunkelheit) oder aber im Winter, wenn die Zäune von Schnee bedeckt sind. Verletzungen an den messerscharfen Spitzen sind im geringsten Fall sehr schmerzhaft und enden im schlimmsten Fall tödlich. Es ist ein langes, qualvolles Sterben.

Stacheldraht ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, zu dem es heute kostengünstigere, sichere und für Nutz- und Wild- tiere schonendere Zaunsysteme gibt. ( >> Alternativen zum Stacheldraht [ pdf-File ] ) Der Kanton Graubünden geht mit gutem Beispiel voran: Stacheldrahtzäune sind im ganzen Kanton verboten.
> Petitionsüber-
gabe
«Rote
Karte gegen
Stacheldraht!»
(03|03|09)
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«Verbietet Stacheldraht- zäune!»
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